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Wohnriester

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Der Traum von den eigenen vier Wänden ist für viele Deutsche immer noch die Nummer eins, wenn es darum geht, was man im Leben erreichen möchte. Ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung stellt auch im Zusammenhang mit der privaten Altersvorsorge einen wichtigen Aspekt dar. Im Alter mietfrei zu wohnen ist ein wesentlicher Vorteil, entfallen doch dann jegliche Belastungen für die Miete und somit stellt Wohneigentum auch eine Form der Altersvorsorge dar.

Schon von jeher wird die Schaffung von Eigentum auch staatlich gefördert. Nachdem die Eigenheimzulage abgeschafft wurde, hat die Bundesregierung nun rückwirkend zum 01.01.2008 das sogenannte „Wohn-Riester Gesetz“ verabschiedet. Die Riester Rente kann damit zukünftig auch zur Finanzierung eines Eigenheims genutzt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Haus gekauft oder selbst gebaut wird.

 

Bauherren, die einen Riester Vertrag besitzen, können das darin angesparte Geld als Eigenkapital nutzen, oder damit ihr bestehendes Baudarlehen tilgen. Einzige Bedingung ist, dass das Eigentum selbst genutzt werden muss und dass es sich nicht im Ausland befindet. Häuslebauer, die in ihr Haus selbst einziehen, können die im Riester Vertrag angesparten Gelder entnehmen.

Allerdings wird das Ganze erst in ferner Zukunft interessant werden, denn wer Wohn-Riester nutzen möchte, der muss in seinem Riester Vertrag mindestens 15.000 Euro angespart haben. Viele haben erst 2002 oder später angefangen einen Riester Vertrag zu besparen und selbst Besserverdienende haben derzeit diese Summe noch nicht erreicht.

Auch bei der neuen Eigenheimrente sind die Beträge in der Phase des Sparens steuerfrei. Das so geförderte Kapital wird dann in einem Wohnförderkonto erfasst. In der Phase der Auszahlung kann der Sparer die Steuerschuld in einer Summe tilgen, dann werden nur 70 Prozent der Summe zur Berechnung herangezogen. Er kann aber auch einen längeren Zeitraum wählen, dann wird die persönliche Steuersituation als Grundlage genommen.

Die Kredittilgung für Immobilien wird also steuerlich genauso berücksichtigt wie Beträge zur Altersvorsorge. Der Riester Sparer hat zudem auch die Möglichkeit Genossenschaftsanteile aus seinem Sparvertrag zu erwerben.
Mit diesem Gesetz haben in Zukunft auch Bausparkassen und Wohnungsgenossenschaften die Möglichkeit entsprechende Altersvorsorgeprodukte anzubieten.

Die noch bestehende Wohnungsbauprämie soll es in Zukunft hingegen nur noch dann geben, wenn das angesparte Kapital auch tatsächlich zur Schaffung von Wohneigentum genutzt wird.

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