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Sofortkredite für Selbständige

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Sofortkredite für Selbständige sind in der Regel deutlich schwerer zu bekommen als die meisten Sofortkredite für Angestellte. Selbständige und Freiberufler verfügen über kein festes Einkommen und sind deshalb bei vielen Banken entweder nicht oder nur eingeschränkt kreditwürdig. Wenn dann noch negative Schufaeinträge hinzu kommen, wird es gänzlich unmöglich, seriöse Sofortkredite für Selbständige zu erhalten.

Kreditangebote vergleichen

Bevor ein Kreditantrag gestellt wird, sollten sich die betreffenden Personen erst einmal vergewissern, ob die von ihnen gewünschte Bank überhaupt Sofortkredit für Selbständige vergibt. Viele deutsche Banken und Sparkassen beschränken ihre Kreditangebote von vornherein auf Arbeiter, Angestellte oder Beamte und schließen Selbständige und Freiberufler grundsätzlich aus. Dies gilt selbst dann, wenn sie über ein sehr gutes Einkommen verfügen und ihre Tätigkeit bereits mehrere Jahre erfolgreich ausüben.

Andererseits werden alle Banken, die Sofortkredite für Selbständige vergeben sehr genau prüfen, ob der Antragsteller die Voraussetzungen für eine Kreditvergabe erfüllt. Sollte das Einkommen nicht ausreichen oder zu stark schwanken, sind in der Regel zusätzliche Sicherheiten erforderlich. Besonders gute Karten haben dabei alle Selbständigen, die einen zahlungskräftigen Mitantragsteller oder einen Bürgen finden können. Wenn der Ehepartner eine Angestelltentätigkeit ausübt, gut verdient und keinerlei negative Schufaeinträge besitzt, wäre es ideal, wenn er diese Aufgabe übernehmen könnte.

Antragstellung, Bewilligung und Auszahlung

Ist der passende Sofortkredit für Selbständige gefunden, könnte er in den allermeisten Fällen online beantragt werden. Dies gilt selbst dann, wenn die betreffende Bank über eine Filiale vor Ort verfügen sollte. Sobald der Kreditnehmer den Antrag komplett ausgefüllt und an die Bank abgesendet hat, führt sie eine Bonitätsprüfung durch. Diese beginnt in der Regel mit der Einholung einer Schufaauskunft. Wenn dort keine negativen Einträge vorhanden sind, kann die Bank eine vorläufige Zusage geben und fordert den Kunden auf, alle anderen Unterlagen, die die Bank für eine endgültige Kreditentscheidung benötigt, per Post nachzusenden.

Gibt es eine Bankfiliale vor Ort, steht es dem Kunden frei, seine Unterlagen auch dort abzugeben. Andernfalls müssten sie per PostIdent-Verfahren verschickt werden. Dieses Verfahren ist immer dann gesetzlich vorgeschrieben, wenn die Bank den Kunden nicht persönlich kennt und deshalb auch keinen Personalausweis und/oder einen Reispass vorliegen hat. Genau diese Unterlagen müssen für die Durchführung des PostIdent-Verfahrens an einem Postschalter vorgelegt werden.

Hat der Schalterbeamte die Identität des Kunden geprüft, sendet er die Kreditunterlagen direkt an die Bank. Nun kann die Bonität abschließend geprüft und der Kreditantrag entweder bewilligt oder abgelehnt werden. Bei einem positiven Bescheid wird das Geld umgehend auf das Girokonto des Kunden überwiesen.

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