Montagsauto
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Frage zur Fahrzeugkauf mit Mängeln
Guten Tag!
Am 03. Dez. 2010 habe ich einen 4 Jahre alten Opel Astra mit nachgerüsteter Gasanlage bei einem Ford-Händler mittels Finanzierung
gekauft.
Bereits 3 Tage später hatte ich die ersten Probleme:
– wenn ich mit dem kalten Auto etwa 2km gefahren bin, hat das Auto kein Gas/Benzin mehr angenommen. Bergauf bin ich dann auf einer super
engen Straße stehengeblieben. Nach ausschalten des Autos und erneutem Start konnte man dann weiterfahren.
Da ging ein ewig währender Marathon an Werkstattbesuchen los.
Zuerst wurde der Fehler immer auf die Gasanlage geschoben. Das Auto war 2x bei der Firma, die die Gasanlage eingebaut hat. Der Monteur kam auch extra noch 2x von Gera nach Jena um die Gasanlage nochmals zu checken. Jedesmal war der Fehlerchip der Gasanlage ohne Fehler. Dennoch wurden eine Menge Teile im Wert von ca. 800€ gewechselt. Dies wurde über die Garantie geregelt.
Leider ist der Fehler nie bei einer Fahrt von einem Monteur aufgetreten (weil ich ja immer ein warmgefahrenes Auto abgegeben hab und die Probleme beim kalten Auto vorkamen). Das Problem kam aber immer wieder – genauso wie das Kontrolllämpchen auf dem Tacho. Daraufhin wurde mir unterstellt, ich würde mir das alles einbilden und das Auto fährt doch super. Das Auto wurde dann 3x zu Opel gebracht. Die haben lediglich die Fehler vom Chip des Autos gelöscht, wodurch die Kontrolllampe am Tacho ausging. Aber immer am darauffolgendem Morgen leuchtete diese erneut.Und tada – es gab wieder diese Probleme.
Nach 4monatigem hin und her wurde der Motor dann komplett ausgebaut und die Ventile neu eingeschliffen und die Probleme waren vorbei. Dies wurde von der Händlerwerkstatt gemacht. Bis es soweit war, haben die Monteure 3 Tankfüllungen LPG-Gas und 2 Tankfüllungen Benzin auf meine Kosten verfahren.
Zusätzlich ist mir dann noch aufgefallen, dass der Händler mir nicht wie versprochen neue Scheibenwischer angebaut hat. Dies erfolgte erst nach mehrfachen nachfragen.
Ende April habe ich die Reifen wechseln wollen. Ich musste feststellen, dass zwar ein Wagenheber im Auto ist, aber eine passende Stange zum hochdrehen fehlt.
Jetzt, ca. 2 Monate nach dem Ventileeinschleifen, treten erneut 4 Probleme auf:
- im Leerlauf geht das Auto manchmal einfach aus
- wenn ich an der Ampel stehe herrscht eine extremer Gasgeruch im Auto
- im 3. Gang bei 50 km/h stottert das Auto manchmal und ruckelt stark
- wenn man vom Gaspedal geht, gibt es laut schlagende Geräusche im Motorraum
Nun fängt das Spiel von neuem an und die Probleme werden auf die Gasanlage geschoben. Wenn ich in die Werkstatt des Händlers komme, werde ich dort mittlerweile sehr unfreundlich behandelt. Mir wurde auch gesagt, ich hätte doch in der Fahrschule lernen sollen, wie man fährt. Als wäre es meine Schuld, dass an dem Auto einfach alles irgendwie defekt ist.
Obendrein hatte ich noch das Pech, dass mir im Januar jemand an der Ampel aufs Auto gefahren ist. Der Schaden wurde schon behoben. Es musste nur die Stoßstange neu lackiert werden. Dies hat die Werkstatt des Händlers gemacht, bei dem ich das Auto gekauft habe. Gezahlt wurde das durch die Versicherung des Unfallverursachers.
Handelt es sich bei meinem Auto um ein Montagsauto?
Kann ich in diesem Fall vom Verkäufer ein mangelfreies Auto verlangen?
Oder kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten?
Was passiert dann mit der Finanzierung?
Ich bitte um Antwort, weil ich echt langsam nicht mehr weiß, was ich machen soll.
Danke und mit freundlichen Grüßen
Antwort von Rechtsanwalt Hüttemann
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.
In einem ähnlich liegenden Fall hat die Rechtsprechung das Vorliegen eines so genannten Montagsautos angenommen, bei dem aufgrund von im Bereich der Elektrik und Elektronik aufgetretenen Mängeln weit mehr als zwei Nachbesserungsversuche erfolglos stattgefunden hatten und der Betroffene insgesamt elfmal die Werkstatt aufsuchen musste.
Nach § 440 Satz 2 BGB wird gesetzlich vermutet, dass eine Nachbesserung fehlgeschlagen ist, wenn erfolglos zum zweiten Mal versucht worden ist, einen Mangel zu beheben. Grundsätzlich ist daher regelmäßig hinsichtlich jeden gerügten Mangels ein zweimaliger erfolgloser Nachbesserungsversuch erforderlich. Nach der Rechtsprechung handelt es sich bei der Regel des § 440 Satz 2 BGB aber nur um eine Faustformel, die nicht schematisch anzuwenden ist.
Bei funktionellen Mängeln, die schwer zu lokalisieren sind und deren Ursache schwer zu finden ist, sind daher nach der Rechtsprechung auch mehr als zwei Nachbesserungsversuche zumutbar. Dabei geht die Rechtsprechung dann von einem Montagsauto aus, wenn bei dem Fahrzeug immer wieder verschiedene Mängel auftreten und wenn das Fahrzeug insgesamt aufgrund von Qualitätsmängeln als mangelhaft einzustufen ist
Liegen diese besonderen Voraussetzungen in Ihrem Fall vor, so können Sie grundsätzlich auch von Ihrem Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag Gebrauch machen, denn in diesem Fall gilt die Nachbesserung als endgültig gescheitert. Dabei müssen Sie sich allerdings die bisher durch den Gebrauch des Autos gezogenen Nutzungsvorteile anrechnen lassen.
Hinsichtlich des Finanzierungsvertrages gilt, dass es sich hierbei um einen mit dem Kaufvertrag verbundenen Vertrag handeln dürfte. Dann wird mit Ihrem Rücktritt vom Kaufvertrag aber auch der Kreditvertrag hinfällig.
Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt
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