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Kündigung einer Restschuldversicherung möglich?

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Meine Frage

Im Jahre 2009 haben wir auf Grund einer finanziellen Schieflage einen Kredit bei der SEB – Bank (jetzt Santander) aufgenommen.

Dieser Kreditvertrag hatte eine Restschuldversicherung zum Inhalt. Da wir jetzt auf Grund von schlechter Kundenbetreuung die Bank wechseln, haben wir den Kreditvertrag der neuen Bank zur Einsicht vorgelegt.

Der Banker gab an, dass die Restschuldversicherung, 6.800,- EURO bei einer Kreditsumme von 40.000,- EURO, viel zu hoch sei. Der Umfang der Restschuldversicherung sei zu hoch, bzw. die Versicherung wäre überflüssig, da ich als Kreditnehmer Beamter bin.

Hier hätte seiner Ansicht nach eine Risikoversicherung ausgereicht. Diese wäre für einen wesentlich geringeren Beitrag zu erhalten. Auf Anfrage bei der SEB, ob die Kündigung der Restschuldversicherung möglich sei, wurde uns mitgeteilt, das es möglich sei, dass die gesamte Kreditsumme dann fällig werden könnte.


Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann


Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.

Es ist leider nicht unüblich, dass Kreditverträge mit Restschuldversicherungen gekoppelt werden, denn an diesen verdienen sowohl die Banken selbst zusätzlich als auch die mit den Banken kooperierenden Versicherer.

Allerdings hat der Bundesgerichtshof den Verbraucherschutz bei diesen Koppelungsverträgen verbessert und den Kreditnehmern die Möglichkeit eröffnet, die Reschuldversicherung zu kündigen, wenn der aufgenommene Kredit umgeschuldet werden soll. Zudem besteht auch dann die Möglichkeit einer Kündigung von Kredit und für diesen bestehender Restschuldversicherung, wenn Sie nachweisen können, dass Sie bei Kreditvertragsabschluss falsch beraten wurden. Hierfür trifft Sie allerdings die volle Darlegungs- und Beweislast.
Im Ergebnis können Sie jedenfalls dann beide Verträge kündigen, wenn Sie nunmehr beabsichtigen, das Darlehen umzuschulden.

Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt

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