Kredit in der Schwangerschaft
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Sicherlich lässt sich ein Kredit mit einer guten Schufa und einem geregelten Einkommen realisieren. Die Laufzeiten sind flexibel, sodass sich der Kreditnehmer mit der Rückzahlung bei Bedarf Zeit lassen kann. Doch wie sieht es mit einem Kredit in der Schwangerschaft aus? Lässt sich das so einfach bewerkstelligen?
Wenn die Frau schwanger ist
Es gibt wohl kaum einen vernünftigen Grund, einen Kredit in der Schwangerschaft zu verweigern, wenn die Rahmenbedingungen dazu gegeben sind. Geht die schwangere Frau einer geregelten Arbeit nach und reicht ihr Einkommen für die Rückzahlung aus, dürften die Banken wohl kaum Schwierigkeiten mit einer Kreditzusage machen. Hat auch der Partner ein entsprechendes Einkommen, gibt es überhaupt keine Probleme. Reicht ein Gehalt nicht aus, kann der Partner als Mitantragsteller eingetragen werden. So müssen beide für die Rückzahlung aufkommen.
Schwieriger wird es, wenn die Frau schwanger ist, keiner geregelten Arbeit nachgeht und auch keinen Partner hat. In diesem Fall lebt sie von staatlicher Unterstützung und eine Kreditzusage wird damit unwahrscheinlich. Zumal die Ämter in diesem Fall auch eine finanzielle Unterstützung leisten.
Grundsätzliches für eine Kreditzusage
Egal ob schwanger oder nicht, die Grundvoraussetzung für eine Kreditzusage ist ein festes Einkommen. Außerdem muss gewährleistet sein, dass die Raten monatlich pünktlich gezahlt werden. Um die Kreditwürdigkeit zu überprüfen, fragen die Banken die Bonität bei der Schufa ab. Gab es bereits innerhalb der letzten drei Jahre Probleme mit der Bezahlung von Rechnungen, so ist dies in der Schufa vermerkt. Eine Kreditzusage wird dann allerdings unwahrscheinlich. Gibt es jedoch keinerlei negativer Einträge, kann bei einem zu niedrigen Einkommen auch ein Bürge weiterhelfen. Auch dieser muss eine gute Bonität haben. Die Eltern oder Großeltern könnten zum Beispiel als Bürge eintreten. Dass sie für diesen Kredit haften, versteht sich von selbst. Doch der Fall tritt nur dann ein, wenn die Frau ihre Raten nicht mehr bezahlen kann.
Niemand darf einer schwangeren Frau nur wegen ihres Umstandes einen Kredit verweigern. Sind die Voraussetzungen dafür gegeben, gibt es in der Regel auch keine Probleme mit einem Kredit in der Schwangerschaft. Viele Frauen gehen nach der Entbindung wieder ihrer beruflichen Tätigkeit nach. Warum solle es deshalb zu einer Kreditabsage kommen?
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