Kredit für Kaution
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Jeder Mieter, der eine neue Wohnung beziehen will, muss bei seinem Einzug dem Vermieter eine Kaution in Höhe von rund zwei bis drei Monatsmieten hinterlegen. Dabei handelt es sich um die Netteokaltmiete ohne Nebenkosten. Der Vermieter ist dabei grundsätzlich verpflichtet, die Kaution getrennt von seinem restlichen Vermögen bei einer Bank oder Sparkasse auf einem gesonderten Konto anzulegen. Die Anlage muss immer zu dem Zinssatz erfolgen, der für Spareinlagen mit drei Monaten Kündigungsfrist üblich ist. Bei einem Auszug aus seiner alten Wohnung hat der Mieter aber auch Anspruch auf die Rückzahlung seiner dort hinterlegten Kaution einschließlich der erwirtschafteten Zinsen. Dies kann jedoch bis zu sechs Monate dauern. Um die Zeit zwischen der Zahlung der neuen Kation und der Rückzahlung der alten Kaution zu überbrücken, wird oft ein Kredit für Kaution benötigt. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Raten- und Dispokredite
Ein Kredit für Kaution kann durchaus ein normaler Ratenkredit bei einer deutschen Bank oder Sparkasse sein. Dieser steht dem Kunden meist zur freien Verfügung, was im konkreten Einzelfall heißt, dass er auch für die Zahlung der Kaution an den neuen Vermieter verwendet werden kann. Ein Ratenkredit kann sowohl online als auch in einer Bankfiliale beantragt werden. Die Grundvoraussetzungen dafür sind in der Regel eine einwandfreie Schufaauskunft und eine Tätigkeit als Arbeitnehmer.
Wer einen Ratenkredit als Kredit für die Kaution nutzen möchte, sollte darauf achten, dass bei diesem Kredit auch Sondertilgungsmöglichkeiten vorhanden sind. So kann nach der Rückzahlung der alten Mietkaution ein wesentlicher Teil des Ratenkredites getilgt werden. Eine andere, wenn auch oft wesentlich teurere Variante ist die Nutzung des Dispokredites als Kredit für Kaution. Der Dispokredit hat den großen Vorteil, dass er jederzeit flexibel zurückgezahlt werden kann.
Mietbürgschaft
Als Alternative zu einem Raten- oder Dispokredit kann auch eine Mietbürgschaft einer Bank oder Sparkasse als Kredit für Kaution verwendet werden. Dabei erhält der Vermieter eine Bürgschaftsurkunde von der Bank, die ihm dann als Sicherheit dient. Auf Verlangen des Vermieters zahlt die Bank die Kaution aus. Der Mieter hat bei einer Mietbürgschaft lediglich einen Bruchteil der Kaution als jährliche Prämie an seine Bank zu zahlen.
Darlehen für Hartz IV Empfänger
Hartz IV Empfänger, die eine neue Wohnung beziehen möchten, haben unter Umständen Anspruch auf einen Kredit für Kaution von ihrer Arge. Dazu muss die betreffende Wohnung eine für Hartz IV Empfänger angemessene Größe aufweisen.
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