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Kinderzuschlag beantragen

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Den Kinderzuschlag gibt es seit die Hartz IV Gesetze eingeführt wurden. Sie dienen dazu, dass Familien und Alleinerziehende mit Kindern, die zu den sogenannten Geringverdienern zählen, nicht ergänzend Hartz IV beantragen müssen, wenn sie den Unterhalt ihrer Kinder nicht aus ihrem Einkommen gewährleisten können. Rechtsgrundlage für den Kindergeldzuschlag ist das Bundeskindergeldgesetz.

Wer Kinderzuschlag haben möchte, muss schriftlich den Kinderzuschlag beantragen. Entsprechende Anträge sind im Internet als PDF hinterlegt und können entsprechend runtergeladen werden. Zuständig sind die Familienkassen, die bei den Arbeitsagenturen angesiedelt sind.

Wann kann man Kinderzuschlag beantragen

Ein Kinderzuschlag wird auf Antrag an Familien und Alleinerziehende gezahlt, deren Einkommen bei Alleinerziehenden 600 Euro und bei Familien 900 Euro übersteigt. Ist das Einkommen geringer, kommt anstelle des Kinderzuschlages eher Arbeitslosengeld II infrage. Außerdem darf das Einkommen der Betroffenen eine bestimmte Obergrenze nicht übersteigen, die individuell berechnet wird.

Der maximale Kinderzuschlag beträgt 140 Euro pro Kind. Wenn das Einkommen einer Familie zwischen dem beschriebenen Mindesteinkommen und der Einkommensobergrenze liegt, besteht Anspruch auf Kinderzuschlag, wenn für das Kind auch Anspruch auf Kindergeld besteht.
Seit Oktober 2008 ist die Befristung des Kinderzuschlages aufgehoben. Er wird über einen unbefristeten Zeitraum an bedürftige Familien gezahlt.

Ein gleichzeitiger Bezug von Kinderzuschlag und Arbeitslosengeld II ist ausgeschlossen. Wenn kein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht, sind Leistungen des Arbeitslosengelds II zu beantragen. Auch Sozialgeld und Kinderzuschlag werden nicht parallel gezahlt. Kinderzuschlag wird nicht rückwirkend, sondern frühestens ab dem Monat der Antragstellung gezahlt.

Welche Angaben braucht man beim Kinderzuschlag beantragen

Antragsteller in dem 5-seitigen Formular ist immer derjenige, der auch das Kindergeld bezieht.
Das Formular besteht aus insgesamt 10 Themenkomplexen, zu denen die Fragen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen. Beim Ausfüllen sind die Mitarbeiter der Familienkassen auf Wunsch behilflich.

Alle Angaben im Fragebogen, die sich auf bestimmte Einnahmen und Ausgaben beziehen, müssen durch entsprechende Bescheinigungen nachgewiesen werden. Dazu gehören auch Unterhaltsleistungen.  

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