Gewinnspielabzocke
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Meine Frage:
Leider war ich so doof und bin in eine Gewinnspiel Falle getappt. Anfang des Jahres bekam ich einen Anruf der Firma OGIS200, dass ich bei einem Gewinnspiel mitgemacht hätte und jetzt für ein Jahr mitmachen müßte. Es gäbe aber die Möglichkeit wenn ich 3-Monate bezahle , dass ich aus diesem Vertrag rauskomme. Zuerst war ich sehr überrascht da mir nicht bekannt war irgendwo bei einem Gewinnspiel mitgemacht zu haben. Allerdings hatte die Firma meine kompletten Bankdaten und hat mich massiv unter Druck gesetzt, dass dies nur der Weg wäre um rauszukommen, ansonsten müßte ich 12 Monate bezahlen oder es läuft über einen Anwalt. Daraufhin bekamm ich ein paar Tage später Post von OGIS200 ich habe meine Teilnahme sofort widerrufen.
Kurze Zeit später bekamm ich wieder einen Anruf diesmal von Superchance Deutschland, es wurde mir erklärt das ich bei tausenden von Gewinnspielen teilnehmen würde und dass ich wieder auf die 12 monatige Vertragsdauer zurückgefallen sei, da ich bei OGIS 200 widerrufen hätte. Nach langen hin und her war ich so verunsichert und wollte nur noch aus dieser Nummer rauskommen und war dann so doof und gab meine Bankdaten durch. Die Firma Superchance Deutschland schickte mir keine Unterlagen zu, allerdings haben Sie vor 4 Wochen die 59,00 Euro abgebucht. Da ich aber in den nächsten 4 Wochen mindestens 4 weitere Anrufe von ähnlichen Firmen erhalten habe der letzte heute um 14.00 Uhr, war ich mir sicher dass dies nur eine Gewinnabzocke sein konnte. Ich habe jedesmal sofort aufgelegt.
Meine Frage an Sie, ist es jetzt schon zu spät die 59,00 Euro zurückzuholen und wie soll ich mich verhalten, dass ich aus dieser ganzen Nummer wieder rauskomme? Ich hoffe die anderen Firmen können nicht einfach abbuchen obwohl ich bei den letzten Anrufen jedesmal sofort aufgelegt habe.
(Name des Ratsuchenden liegt uns vor)
Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann:
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.
Soweit Sie am Telefon einen Vertrag abgeschlossen haben, können Sie diesen wegen arglistiger Täuschung gemäß § 123 BGB anfechten, denn Sie sind nach Ihren Angaben gezielt getäuscht worden. Sie können den Vertrag zudem widerrufen, wenn Sie – wovon ich ausgehe – über Ihr gesetzliches Widerrufsrecht überhaupt nicht belehrt worden sind.
Ein Vertrag, der Sie zu irgendwelchen Zahlungen verpflichten würde, ist unter diesen Bedingungen nicht zustande gekommen. Sie sollten daher unter keinen Umständen Zahlungen erbringen. Stellen Sie durch klare Anweisung an Ihre Bank außerdem sicher, dass keine weiteren Lastschriften dieser Firma mehr eingelöst werden, und beobachten Sie in nächster Zukunft Ihre Kontobewegungen.
Richten Sie schließlich ein Musterschreiben an die Firma, mit dem Sie die behauptete vertragliche Bindung aus jedem in Betracht kommenden Rechtsgrund zurückweisen. Nutzen Sie hierzu das Musterschreiben des Verbraucherschutzes auf nachfolgender Seite ("Musterbrief zur Abwehr unberechtigter Forderungen gegenüber Volljährigen"):
http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/UNIQ129788269812327/link618091A.html
Mögliche weitere Anschreiben ignorieren Sie. Aktiv werden müssten Sie ohnehin erst, wenn Ihnen ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt werden sollte. Dann müssen Sie binnen 14 Tagen Widerspruch gegen diesen einlegen. Widersprechen Sie diesem, muss der Anbieter seine angebliche Forderung gegen Sie begründen. Dies wird ihm allerdings nicht gelingen, wenn eine Forderung gar nicht besteht.
Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt
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