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Darlehen für Familien

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Größere Anschaffungen muss sicher jeder einmal im Leben tätigen. Nur leider ist es oft nicht leicht, die Kosten aus eigener Tasche zu zahlen. Heutzutage gibt es unterschiedliche Darlehensformen, sodass auch ein Darlehen für Familien aufgenommen werden kann. Ehepartner mit Kindern und diejenigen, die in einer Lebensgemeinschaft leben, nutzen dieses Darlehen sehr gern, denn er birgt viele Vorteile. Bevor ein Vertrag abgeschlossen wird, sollte einiges beachtet werden.

Darlehensaufnahme – wie möglich?

Im Grunde kann das Darlehen für Familien bei jeder Bank aufgenommen werden, vorausgesetzt, beide Partner haben eine ausreichende Bonität. Banken sehen es sehr gern, wenn zwei Personen ein Darlehen unterschreiben, denn damit ist das Darlehen doppelt abgesichert. Somit ist das Ausfallrisiko sehr gering, was die Bank immer davon überzeugen wird, einen Darlehensantrag zu bewilligen. Beide müssen den Antrag stellen und ihre Unterschrift leisten. Nicht immer ist die Hausbank die beste Wahl. Um das herausfinden zu können, sollte ein Vergleich im Internet weiterhelfen können.

Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen

Bei einem Darlehen für Familien muss mindestens einer der Darlehensnehmer über ein festes Einkommen verfügen. Das andere Gehalt sollte am besten die Fixkosten übernehmen können, sodass dieses nicht pfändbar sein muss. Ein hohes Gehalt reicht oft aus, aber es dürfen keine negativen Einträge in der Schufa zu finden sein.

Das wirkt sich negativ auf die Kreditwürdigkeit aus und es kann zu einer Ablehnung kommen. Sollte die Kreditwürdigkeit jedoch gegeben sein, dann können unterschiedliche Formen von Darlehen aufgenommen werden. Dieses Angebot reicht von Kleinkrediten bis hin zu normalen Ratenkrediten mit mehreren Tausend Euro. Kindergeld wird nicht zum Einkommen gerechnet, was viele denken.

Worauf sollte unbedingt geachtet werden?

Auch wenn ein Darlehen für Familien verlockend klingt, sollte immer bedacht werden, dass auch beide Darlehensnehmer in der Schufa eingetragen werden. Darüber hinaus nehmen beide zur gleichen Zeit Schulden auf, was nicht unerheblich ist. Sollte die Partnerschaft nicht mehr bestehen und das Darlehen noch laufen, dann sind auch nach der Trennung beide Kreditnehmer für das Darlehen zuständig.

Sollte ein Darlehensnehmer nicht mehr zahlen, muss automatisch der zweite Darlehensnehmer für die Ratenzahlungen einspringen. Das kann oft Streit und viel Ärger mit sich bringen.

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