Geld-Magazin.info
  • Geld Magazin – Ihr Informationsportal
  • Zum Kreditvergleich >>

Beantragung des gemeinsamen Sorgerechts

Starten Sie hier unverbindlich und kostenlos Ihre Anfrage

Bild:

Meine Frage:

 

Ich habe follgendes Problem: Ich habe ein Schreiben von einem Rechtsanwalt bekommen in dem steht, dass der Erzeuger meines Kindes das gemeinsame Sorgerecht haben möchte. Dort steht, dass ich gebeten werde bis zum 30. Juni zu antworten. Nun ist meine Frage: Wenn ich auf das Schreiben nicht antworte, kann das zukünftig negative Folgen haben? Zum Beispiel der Vorwurf, dass ich mich nicht mit dem Thema befasst habe. Es wurde ausdrücklich keine Frist gesetzt, sondern ich wurde nur gebeten.
 
Mein Sohn ist 10 Jahre alt und ich habe derzeit das alleinige Sorgerecht. Jetzt, wo der Kindsvater gehört hat, dass ich heiraten möchte und ich schwanger bin bekomme ich solche Post. Hierzu habe ich auch noch eine Frage und zwar: Wenn ich verheiratet wäre hätte er dann trozdem noch das Recht auf gemeinsames Sorgerecht?
 
Wie stehen den die Chancen für einen unverheirateten Mann das gemeinsame Sorgerecht zu bekommen? Er nimmt sein Umgangsrecht nicht regelmäßig wahr und sorgt sich auch nicht um die Sicherheit unseres Kindes. Das Kind wurde vom Hund der Oma gebissen und die Wunde wurde nur mit Wasser abgewaschen Pflaster drauf und fertig (Erste Hilfe nicht geboten). Mein Sohn kommt
mit Sonnenbrand und Pusteln aus seiner Obhut heim und Hausaufgaben werden nur teilweise oder gar nicht gemacht. Das Essen besteht aus Schokolade und Gummibärchen und Baguette.
 
Hinzu kommt, dass wenn ich mit dem Erzeuger alleine bin, werde ich bedroht. Frühere Vorfälle wie Nasenbruch und anderes sind in den Akten festgehalten.
 

Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann:

 

Sehr geehrte Ratsuchende,
 
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.
 
Sie sollten sich nicht von dem Anwalt des Kindsvaters einschüchtern lassen. Sie sind rechtlich nicht verpflichtet, auf das Ihnen zugegangene Schreiben zu antworten. Sie haben nicht die Aufforderung zu einer Stellungnahme vom Familiengericht erhalten, sondern von dem Anwalt des Kindsvaters, der ausschließlich die rechtlichen Interessen seines Mandanten vertritt.
 
Will der Kindsvater das gemeinsame Sorgerecht, und wünschen Sie dieses nicht, so muss der Kindsvater eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen. Das Familiengericht wird dann darüber zu befinden haben, ob ein gemeinsames Sorgerecht in Betracht kommt.
 
Unter Zugrundelegung Ihrer Sachverhaltsangaben dürfte der Kindsvater allerdings eher schlechte Aussichten haben, denn ein gemeinsames Sorgerecht kommt grundsätzlich nur dann infrage, wenn dieses auch dem Kindeswohl entspricht. Davon dürfte eher nicht auszugehen sein, wenn der Kindsvater sein Umgangsrecht nicht regelmäßig wahrnimmt. Zudem setzt die Übertragung des gemeinsamen Sorgerechts auf beide Elternteile immer voraus, dass diese auch in der Lage sind, sich in wesentlichen Fragen der Erziehung des Kindes einvernehmlich abzustimmen.
 
Das ist in Anbetracht Ihrer Schilderung aber äußerst zweifelhaft, wenn der Kindsvater Sie tatsächlich bedrohen sollte oder gar handgreiflich wird. Denn unter solchen Umständen ist eine gemeinsame Erziehung zum Wohle des Kindes nicht gewährleistet. Vor diesem Hintergrund spricht vieles dafür, dass der Kindsvater mit seinem Antrag auf gemeinsames Sorgerecht vor dem Familiengericht scheitern wird.
 
Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
 
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt
 

Starten Sie hier unverbindlich und kostenlos Ihre Anfrage

Ähnliche Artikel

  • Citibank Kredit
  • Kredit für berufliche Weiterbildung
  • Darlehen für kinderreiche Familien
  • Cosmos Direkt Kredit
  • Autokredit Vergleich mit Schlussrate
  • Bezahlen mit Kreditkarte und iPhone
  • Modernisierungskredit Vergleich
  • Sofortkredit mit geringem Einkommen
  • Autokredit mit Restsumme
  • Sofortkredit in 24 Stunden auf dem Konto
  • Autokredit Haspa
  • Creditolo Beamtendarlehen
  • Günstige Ratenkredite
  • Baufinanzierung unter 50.000 Euro
  • Überziehungskredit

Starten Sie hier unverbindlich und kostenlos Ihre Anfrage

© Copyright 2019 - Geld-Magazin.info | Impressum | Datenschutz | Sitemap XML | AGB | | Quellennachweise (Bilder)

Diese Website verwendet Cookies – nähere Informationen dazu und zu Ihren Rechten als Benutzer finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.OKDatenschutzerklärung