Autokredit mit Restschuldversicherung
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Jeder Mensch wünscht sich ein zufriedenes Leben, voller Gesundheit und mit einem sicheren Arbeitsplatz. Das ist natürlich auch jedem zu wünschen, die Realität kann aber anders aussehen. Unfälle und Krankheit melden sich selten vorher an, Arbeitgeber entlassen selbst langjährige Mitarbeiter. Diese Veränderungen haben Auswirkungen auf jeden Lebensbereich und damit natürlich auch auf die finanzielle Leistungsfähigkeit. Wer seinen Autokredit mit Restschuldversicherung abgeschlossen hat, erspart sich manche unruhige Stunde.
Die versicherten Risiken
Drei Hauptrisiken bedrohen die durchgehende Zahlung der Kreditraten. Dabei handelt es sich um Krankheit, Arbeitslosigkeit und Tod als schlimmster aller denkbaren Fälle. In allen Varianten besteht für den Kreditnehmer oder seine Erben eine längerfristige Änderung seiner Einnahmen. Er muss monatlich mit sehr viel weniger Geld auskommen. Kredite sind aber zumeist auf den Istzustand bei Vertragsschluss berechnet. Um diese Einkommensverluste aufzufangen, lohnt sich der Autokredit mit Restschuldversicherung, der diese Risiken alle abdeckt.
Sobald nach einer vertraglich vereinbarten Zeit keine Änderung eintritt, übernimmt die Versicherung für die Dauer der Störung – oder im Fall des Ablebens komplett – die Rückzahlung des Kredits. Verbessert sich die Lage wieder, endet die Leistungspflicht des Versicherers. Während der Laufzeit kann es durchaus passieren, dass mehrere Versicherungsfälle eintreten. Dies ist aber kein Hinderungsgrund. Wann immer die Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Autobesitzer sich bei einem Autokredit mit Restschuldversicherung zumindest sicher sein, dass sein Fahrzeug weiter ordnungsgemäß bezahlt wird.
Abschluss und Schadenfall
Der Autokredit mit Restschuldversicherung ist gewöhnlich ein Komplettangebot des Kreditanbieters. Die Versicherung wird in ihrer Gesamtprämienleistung auf die Kreditsumme gerechnet und mit einem einmaligen Betrag bezahlt. Sie ist so ausgelegt, dass ihre Laufzeit mit der des Kredits abgestimmt ist und die Deckungssumme im Todesfall den noch offenen Kreditbetrag ausgleicht. Eine Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich, Vorerkrankungen können aber zum Leistungsausschluss führen, sofern sie denn bei Abschluss des Kredits bereits bekannt sind. Tritt eines der versicherten Risiken ein, meldet der Kreditnehmer oder seine Hinterbliebenen es der Versicherung.
Diese prüft bei einer Erkrankung, ob dies eine neue Erkrankung nach Vertragsschluss ist und ob die Wartezeit bis zur Übernahme der ersten Kreditrate erfüllt ist. Sind alle Voraussetzungen gegeben, leistet die Restschuldversicherung und der Versicherungsnehmer hat nur noch die Verpflichtung, ein Ende dieser Leistungspflicht auch anzuzeigen. Sein Autokredit mit Restschuldversicherung hat ihn in dieser Zeit von einer zusätzlichen finanziellen Belastung befreit und damit sicher zur Genesung beigetragen oder ihm zumindest einen Teil der Sorgen abgenommen.
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