
Änderungen im Zahlungsverkehr
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Um es gleich vorweg zunehmen, die Änderungen, über die alle deutschen Bankkunden in den letzten Wochen informiert wurden, wirken sich nachteilig für die Kunden aus. Allein deshalb sollte sich jeder mit den neuen Regelungen beschäftigen, um nicht später aus allen Wolken zu fallen, wenn es ihn direkt betrifft.
Was sich konkret geändert hat
Nicht jeder hat Zeit und Lust sich die vielen Seiten der neuen AGB durchzulesen. Darum hier die wichtigsten Veränderungen im Überblick.
Die Änderungen betreffen zum größten Teil den allgemeinen Zahlungsverkehr wie die Überweisungen, Lastschriften oder bargeldloses Bezahlen mit der EC-Karte. Genau die Dienste, die fast alle Bankkunden jeden Tag in irgendeiner Form nutzen.
Wer in Zukunft seine Ec-Karte verliert, muss jetzt 150 Euro des entstehenden Schadens selbst tragen, wenn ein Unbefugter mit der EC-Karte Geld abhebt. Bisher war in der Regel ein Betrag von 50 Euro ausreichend. Bei grober Fahrlässigkeit haftet der Kunde, wie vorher auch schon, uneingeschränkt. Ein Grund mehr, Geheimzahl und Karte nie zusammen aufzubewahren.
Änderungen auch bei Überweisungsträgern
Vorsicht ist auch bei Überweisungen geboten. In Zukunft sind die Banken nicht mehr verpflichtet, auf einer Überweisung den Namen und die Kontonummer abzugleichen. Für den Geldtransfer werden nur noch die Bankleitzahl und die Kontonummer genutzt. Wenn dem Bankkunden beim Ausfüllen des Überweisungsformulars ein Fehler unterläuft, indem er zum Beispiel Zahlen verdreht, kann das Geld an einen falschen Empfänger gelangen, wenn auf den die Kontonummer passt. Schon deswegen ist es geboten in Zukunft beim Ausfüllen von Überweisungsträger mehr Sorgfalt walten zu lassen, um zu vermeiden, dass Überweisungen an unberechtigte Personen gehen, denn das Verschulden liegt ausschließlich beim Kunden.
Verbraucherschützer kritisieren diese neuen Regeln, aber sie sind ab dem 01.11.2009 in Kraft und der Verbraucher ist nun gefordert, bei Bankgeschäften noch sorgfältiger zu sein. Übrigens haben einige Sparkassen und Raiffeisenbanken angekündigt, ihre Kunden trotz der neuen Richtlinien mit den bisher gültigen 50 Euro haften zu lassen.
Weitere Informationen zum Thema AGB’s bei den Banken:
- http://www.welt.de/finanzen/nutzwert/article4920241/Was-die-neuen-Bankregeln-fuer-Kunden-bedeuten.html
- http://www.welt.de/finanzen/article5056521/Bankkunden-haften-jetzt-bis-150-Euro-fuer-EC-Karte.html
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