Eine private Unfallversicherung muss hinsichtlich der Leistung den Bedürfnissen des Versicherten angepasst sein. Hier erfahren Sie, welche private Unfallversicherung für Sie am besten geeignet ist.
Die private Unfallversicherung
Grundsätzlich sind zwar die meisten Deutschen über die gesetzliche Unfallversicherung pflichtversichert, diese greift jedoch nur bei Arbeits- und Wegeunfällen. Nachweislich passieren jedoch die meisten Unfälle in der Freizeit. Aus diesem Grund ist die private Unfallversicherung unabdingbar.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung kann der Versicherte den Anbieter seiner privaten Unfallversicherung sowie die abgesicherte Leistung frei wählen. Je nach versicherter Leistung als auch persönlichem Risiko können sich die Beiträge für die private Unfallversicherung stark unterscheiden.
Ein maßgeschneidertes Angebot für eine private Unfallversicherung finden
Viele Personen wissen nicht, in welcher Höhe sie eine private Unfallversicherung abschließen sollen. Grundsätzlich kann auf diese Frage keine pauschale Antwort gegeben werden. Es ist jedoch zu bedenken, dass durch eine private Unfallversicherung nicht nur der Verdienstausfall, sondern auch der notwendige finanzielle Rückhalt für Umbaumaßnahmen und ähnliches abgedeckt werden muss. Ebenso deckt die private Unfallversicherung die Todesfallleistung und das Krankenhaustagegeld ab.
Prinzipiell können zwei Arten der privaten Unfallversicherung unterschieden werden. Bei der ersten Form handelt es sich um eine klassische Versicherung. Diese leistet eine einmalige Zahlung auf Grundlage der Versicherungssumme sowie des Grades der Invalidität. Die zweite Form ist die sogenannte Unfallrente. Sie zahlt neben der meist niedrigeren Einmalzahlung bei einer Invalidität ab 50 % eine monatliche Rente. Diese Art der privaten Unfallversicherung ist vor allem für Personen ohne eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu empfehlen.
Neben den reinen Risikoversicherungen werden auch Kapitalansparungen mit einem Unfallversicherungsschutz angeboten. Solche Tarife sind nur bedingt zu empfehlen, da ein Rückgriff auf das angesparte Kapital zumeist nicht ohne Kündigung der Unfallversicherung möglich ist.
Die Leistungsermittlung der privaten Unfallversicherung
Eine private Unfallversicherung zahlt nur wenn ein Unfall vorliegt. Ein Unfall wird nach der PAUKE-Formel definiert. Er muss Plötzlich von außen unfreiwillig auf den Körper einwirken. Falls alle diese Voraussetzungen erfüllt sind, zahlt die Unfallversicherung aufgrund der Gliedertaxe. Ein Verlust des Zeigefingers stellt zum Beispiel laut Gliedertaxe eine Invalidität von 10 Prozent dar. Diese ist eine allgemein gültige Form, aber auch ein individueller Angleich ist möglich. Für bestimmte Berufsgruppen ist dieser unbedingt zu empfehlen.
Neben der Gliedertaxe sowie der Versicherungssumme hat auch die Progression einen wesentlichen Bestandteil auf die Versicherungsleistung. Bei einer Progression steigt ab einer hohen Invalidität die Versicherungsleistung sprunghaft an. Schnell kann sie so das Drei- bis Vierfache betragen.
Weitere Informationen zur privaten Unfallversicherung finden Sie hier:
http://versicherungslexikon24.com/unfallversicherungen_arten.htm#invalid...
http://www.unfallversicherung-ratgeber.de/gliedertaxe.htm