Die gesetzliche Unfallversicherung und ihre Vorschriften: Hier erfahren Sie alles über die Leistungen und die Versicherungsbedingungen.
Die Entstehung der gesetzlichen Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Bestandteil der deutschen Sozialversicherung. Ihre Wurzeln hat die gesetzliche Unfallversicherung im Jahr 1884. Sie wurde jedoch bereits im Jahr 1911 reformiert und ging in die Reichsversicherungsordnung (RVO) ein. Heute sind die Regelungen zur gesetzlichen Unfallversicherung im Siebten Sozialgesetzbuch (SGB VII) zu finden. Die letzte tiefgreifende Reform erfuhr diese Sozialversicherung im Jahr 2010. Für die Versicherten selbst spielen die jüngsten Neuerungen jedoch nur eine untergeordnete Rolle.
Die gesetzliche Unfallversicherung als Pflichtversicherung
Grundsätzlich unterscheidet die gesetzliche Unfallversicherung zwischen pflichtversicherte und freiwillig versicherte Personen. Die meisten Deutschen sind pflichtversichert. Neben Arbeitnehmern sind aber auch weitere Personenkreise über die allgemeine Unfallversicherung mitversichert. Als Beispiele hierfür sind Kindergartenkinder, Schüler und Studenten zu nennen.
Einige Berufsgenossenschaften kennen auch eine sogenannte Unternehmerpflichtversicherung. Diese tritt teilweise in Kraft, wenn der Betriebsinhaber weniger als 5 Arbeitnehmer angestellt hat und seiner Tätigkeit hauptberuflich nachgeht. Grundsätzlich kann jedoch jeder Unternehmer auch bei Nichtvorlage der Unternehmerpflichtversicherung freiwillig in die gesetzliche Unfallversicherung eintreten. Das gleiche Recht gilt natürlich auch für den mitarbeitenden Ehegatten sowie für alle Freiberufler.
Die gesetzliche Unfallversicherung, ihre Leistungen und Versicherungsbedingungen
Im Gegensatz zur privaten Unfallversicherung leistet die gesetzliche Unfallversicherung nur unter bestimmten Bedingungen. Das Leistungsspektrum umfasst neben Arbeits- und Wegeunfällen auch Berufskrankheiten. Voraussetzung hierfür ist eine Anerkennung durch die Berufskrankheitenverordnung.
Der Leistungsumfang der gesetzlichen Unfallversicherung beinhaltet neben der Rehabilitation auch Lohnersatz- und Entschädigungsleistungen. Als Beispiele hierfür sind die Verletztenrente und das Verletzungsgeld, aber auch die Hinterbliebenenrente zu nennen.
Neben der Entschädigung und der medizinischen Rehabilitation legt die gesetzliche Unfallversicherung ihr Hauptaugenmerk auf die Unfallverhütung.
Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung durchsetzen
Kleine Ansprüche, die auf einen Arbeitsunfall beruhen, werden in der Regel anstandslos bezahlt. Aber gerade bei Wegeunfällen kommt es häufig zum Streit und sie landen vor Gericht. So wurde beispielsweise in mehreren Verfahren festgestellt, dass einige Zwischenstationen zu Wegeunfällen gehören. Als typisches Beispiel gilt hierfür ist das Abholen des Kindes aus dem Kindergarten. Trotz eines Umwegs gehört dieses Ritual zum täglichen Arbeitsweg.
Bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit ab 20 Prozent zahlt die gesetzliche Unfallversicherung eine Rente. Die Rentenhöhe ist dabei vom Jahresarbeitsverdienst sowie der Minderung der Erwerbsfähigkeit aufgrund eines Unfalls oder einer Berufskrankheit abhängig. Eine Liste aller anerkannten Berufskrankheiten ist auf der Seite der DGUV einsehbar.