Ärzte, die freiberuflich tätig sind oder angestellte Ärzte, deren Einkommen über der Pflichtversicherungsgrenze liegt, können eine private Krankenversicherung abschließen.
Für diesen Personenkreis bietet die Central die Central Krankenversicherung für Ärzte an.
Die damit ihren Versicherungsschutz individuell nach ihrem Bedarf bestimmen können. Mitglieder des Hartmannbundes profitieren dabei von Vorteilen bei der Höhe der Beiträge.
Leistungen der Central Krankenversicherung für Ärzte
Für die Ärzte und Zahnärzte hat die Central Krankenversicherung drei verschiedene Tarife im Angebot.
- ECOline
- PLUSline
- FIRSTline
Dabei ist der Tarif ECOline der preisgünstige Einstieg in die private Krankenversicherung. PLUSline ist eine Krankenversicherung, die höchsten Ansprüchen genügt und erstklassige Leistungen bietet und FIRSTline bietet die umfassende Absicherung im Fall der Krankheit. Nun liegt es an jedem Arzt selbst, die verschiedenen Produkte zu vergleichen und für sich den passenden Tarif zu finden.
Das Leistungsangebot der Central Krankenversicherung für Ärzte im Detail
Tarif ECOline
- Ambulante Behandlung
100 % Kostenerstattung bei Behandlung durch einen Primärarzt – sonst 80 %
100 % für Sehhilfen, maximal 150 Euro alle drei Jahre
100 % für Arznei, Verbands-, Heil- und Hilfsmittel bei Einhaltung des Primärarztprinzips – sonst 80 %, für Heilmittel immer 80 %
100 % Hebamme (ambulant)
100 % Unterbringung nach ambulanten Operationen für 1 Tag und eine Nacht
- Stationäre Behandlungen
100 % für allgemeine Krankenhausleistungen, Mehrbettzimmer + Belegarzt
100 % Krankenhaustransport (geeignet und maximal 100 km
100 % Beleghebamme
- Zahnärztliche Behandlungen
100 % Zahnbehandlung und Prophylaxe
60 % Inlays, Zahnersatz, Kronen und Kieferorthopädie
Zahnstaffel (nicht bei Unfällen)
Summenmäßige Begrenzung
- Auslandsreisen
Bei Reisen bis zu 8 Wochen 100 % der Mehrkosten bei medizinischer Notwendigkeit und ärztlicher Verordnung. Überführung und Bestattung im Todesfall 100 % der Mehrkosten, aber maximal 10.000 Euro
Tarif PLUSline
Diese Tarife können nicht von Zahnärzten abgeschlossen werden. Wer Wert auf umfassende Absicherung im Krankheitsfall legt, ist mit dem Tarif PLUSline bestens beraten.
- Im Tarif PLUSline werden zusätzlich zu den im Tarif ECOline dargestellten Leistungen auch Leistungen der Psychotherapie zu 100 % bei bis zu 30 Sitzungen im Jahr erstattet. Bei den Sehhilfen werden 250 Euro alle zwei Jahre gewährt und die Unterbringung nach ambulanten Operationen wird inklusive Fahrtkosten bis 250 Euro erstattet.
- Im stationären Bereich besteht auch Anspruch auf Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer. Bei Verzicht werden zusätzlich 25 Euro pro Tag erstattet. Bei den Hebammen kann eine freiberufliche Hebamme beansprucht werden.
- Im zahnärztlichen Bereich werden bei Inlays, Kronen und Kieferorthopädie 75 % erstattet.
- Beitragsrückerstattungen bei Leistungsfreiheit werden bei beiden Tarifen nicht garantiert.
Tarif FIRSTline
- Der Tarif FIRSTline bietet Versicherten zusätzlich auch die Möglichkeit Leistungen von Heilpraktikern zu 100 % erstattet zu bekommen, wenn hier Tarif EKNA gewählt wird. Bei diesem Tarif werden dann auch Sehhilfen zu 100 % erstattet und Brillenfassungen mit bis zu 130 Euro.
- Bei der Zahnbehandlung werden 80 bzw. 100 % der Materialkosten aber keine Honorare erstattet, wenn der Tarif KNZA gewählt wird. Im Tarif EKNA werden 100 % erstattet. Bei Inlays, Zahnkronen und Kieferorthopädie gilt das Gleiche, 80 % der Material- und Laborkosten sind erstattungsfähig, Honorare nicht.
- Im Tarif FIRSTline ist die Auslandsversicherung außerdem auf bis zu drei Monaten erweitert. Im Tarif EKNA wird auch der Transport von Blutkonserven bei medizinischer Notwendigkeit erstattet.
Detailliert sind alle Angaben auf der Homepage der Central Krankenversicherung nachzulesen.