Die Barmenia bietet Beihilfeberechtigten bei ihrer Krankenversicherung für Beamte einen entsprechenden Krankenversicherungsschutz an. Dieser Versicherungsschutz lässt sich idealerweise ganz genau an die jeweilige Beihilfesituation anpassen.
Die wesentlichen Vorteile der Barmenia Krankenversicherung für Beamte
- Nicht auf gültige Gebührenordnungen beschränkt
- Finanzielle Ausgleichsmöglichkeit bei Nichtnutzung von Wahlleistungen
- In Abhängigkeit vom Beihilfeanspruch sind unterschiedliche Prozentstufen wählbar
- Weltweite Gültigkeit bis zu drei Monate
- Niedrige Beiträge für Beamtenanwärter
Leistungen der Barmenia Krankenversicherung für Beamte
- Ambulante Behandlungen
Grundsätzlich ist die Höhe der Leistungen abhängig von der vereinbarten Stufe bei Versicherungsabschluss.
Arzt und Heilpraktiker – ohne Begrenzung auf die jeweiligen Gebührenordnungen
Arznei-, Verband- und Heilmittel
Brillen und Kontaktlinsen – bis zu einem Betrag von 416 Euro alle zwei Jahre
Sonstige Hilfsmittel – Einlagen, Hörgeräte, orthopädische Schuhe mit Höchstgrenzen
Vorsorgeuntersuchungen – nicht auf gesetzliche Programme beschränkt
Psychotherapie – 80 % ohne Sitzungszahlbegrenzung
- Stationäre Behandlungen
Die Höhe der Leistung ist grundsätzlich von der vereinbarten Stufe abhängig.
Mehrbettzimmer und Behandlung durch den Belegarzt
Zwei- oder Einbettzimmer und Chefarztbehandlung
Transportkosten – Kostenerstattung bei medizinisch notwendigen Transporten
Rettungsflug und Rücktransport aus dem Ausland weltweit wenn medizinisch notwendig
- Zahnärztliche Behandlungen
Zahnbehandlungen werden je nach vereinbarter Stufe erstattet. Das gilt auch bei Zahnprophylaxe. Zahnersatz und Kieferorthopädie entsprechend Vereinbarung.
Grundsätzlich besteht bei der Barmenia Krankenversicherung für Beamte Versicherungsschutz bei Auslandsreisen auch im außereuropäischen Ausland für drei Monate, bei längeren Auslandsreisen wird ein Spezialtarif empfohlen.
Wichtige Produkterweiterungen im Rahmen von Ergänzungsversicherungen
Das Produkte Barmenia Krankenversicherung für Beamte lässt sich durch beliebige Produkterweiterungen im Rahmen von Ergänzungsversicherungen erweitern. Es gibt die Ergänzungsversicherung für nicht beihilfefähige Aufwendungen. Hier kann der Beamte eine Versicherungslücke schließen, wenn er über die Ergänzungsversicherung auch Beträge erstattet bekommt, die nicht oder nur teilweise beihilfefähig sind. Der ergänzende Versicherungsschutz leicht die nicht beihilfefähigen Aufwendungen bis zu 100 % aus.
Dazu gehören Arztrechnungen, die über den beihilfefähigen Sätzen der GOÄ liegen aus ambulanten und stationären Behandlungen sowie bei Rechnungen von Heilpraktikern und Leistungen für Heilmittel, wie Massagen und Bäder. Gleiches gilt für Brillen, Kontaktlinsen oder Hörgeräte bis zum im Tarif festgelegten Höchstbetrag. Auch die Aufwendungen für Vorsorgeuntersuchungen, die über die gesetzlich festgelegten Untersuchungen hinaus gehen, können erstattet werden sowie die über den Sätzen liegenden Aufwendungen für Transporte ins Krankenhaus. Das sind nur einige Beispiele, die dem Beamten mehr Schutz im Fall von Krankheit geben und dazu beitragen, dass im Fall der Fälle die Kosten nicht selbst getragen werden müssen.
Empfehlenswert ist außerdem die Ergänzungsversicherung für Naturheilverfahren und alternative Behandlungsmöglichkeiten. Ferner besteht die Möglichkeit, eine Kurversicherung und die Pflegepflichtversicherung abzuschließen.