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  <title>Grundwissen Immobilien</title>
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  <updated>2008-06-12T21:29:38+02:00</updated>
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    <title>Beleihungswert</title>
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    <published>2008-07-27T18:04:36+02:00</published>
    <updated>2008-07-27T18:04:36+02:00</updated>
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      <name>Geld Magazin</name>
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    <category term="Grundwissen Immobilien" />
    <summary type="html"><![CDATA[<p>Bei der Kreditvergabe zum Erwerb einer Immobilie sind die Banken in der Regel eher vorsichtig.</p>
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    <content type="html"><![CDATA[<p>Bei der Kreditvergabe zum Erwerb einer Immobilie sind die Banken in der Regel eher vorsichtig. Neben den üblichen Sicherheiten, wie die Eintragung der Grundschuld im Grundbuch werden auch Nachweise gefordert über die Höhe des Eigenkapitals, über die Höhe des monatlichen Einkommens und selbstverständlich wird eine Auskunft bei der <a href="/finanzwissen/schufa-scoring" target="_blank" title="Schufa">Schufa</a> eingeholt. In den seltensten Fällen wir der Immobilienkäufer den vollen Kaufpreis für die Immobilie von der Bank finanziert bekommen. In der Regel werden zwischen 60 und 80 Prozent des benötigten Geldbedarfs finanziert.</p>
<p> Dabei verwenden die Banken für die Berechnung eben den Beleihungswert der Immobilie. Dieser Beleihungswert bildet immer die Grundlage für die Höhe des zu gewährenden Kredites. Er stellt nichts anderes dar, als den Wert, der bei einem Verkauf der Immobilie erzielt werden kann. Gemäß einer Gesetzgebung im Hypothekenbankgesetz darf eine Beleihung, wenn sie auf dem 1. Rang im Grundbuch eingetragen wird nicht über einen Betrag von 60 Prozent hinausgehen. Das bedeutet natürlich für den Immobilienkäufer nicht, dass er nur 60 Prozent finanzieren kann, aber für die restliche Finanzierungssumme wird sozusagen nachrangig finanziert, was die Bank entsprechend schlechter stellt und deshalb verlangt sie für diesen Teil der Finanzierung oft einen bestimmten Risikoaufschlag, dadurch wird die Baufinanzierung teurer.</p>
<p> Pauschale Richtwerte können an dieser Stelle nicht genannt werden, weil die Einschätzung von Bank zu Bank und von Kunde zu Kunde sehr unterschiedlich ausfällt, das richtet sich im Allgemeinen auch nach dem individuellen Kundenprofil, also nach seiner persönlichen Kreditwürdigkeit, nach seinem Einkommen, nach der Höhe des eingebrachten Eigenkapitals und nach den sonstigen Sicherheiten. Oft ergeht es den Immobilienkäufern so, dass ihre Einschätzung für die Höhe des Beleihungswertes bedeutend höher ausfällt als die der Bank, die das Ganze finanzieren soll.</p>
<p>Mit dem entsprechenden Verhandlungsgeschick kann hier aber eventuell noch ein <a href="/blog/immobilien-vollfinanzierung" target="_blank" title="Immobilien Vollfinanzierung">höherer Finanzierungsbetrag</a> ausgehandelt werden, in dem zum Beispiel die Laufzeit verlängert wird oder höhere Zinsen akzeptiert werden. Bei der <a href="/immobilien/immobilienwert-fuer-den-finanzierer" target="_blank" title="Immobilienwert für die Bank">Berechnung des Beleihungswertes</a> wird der Verkehrswert zugrunde gelegt, also der Geldbetrag, den die Bank bei einem Verkauf des Hauses erzielen kann, für den Fall, dass der Kunde sein Haus nicht mehr weiter finanzieren kann. Dabei wird noch ein Abschlag von mindestens 20 Prozent abgerechnet. Der Beleihungswert wird entweder von der Bank geschätzt oder ein bestellter Gutachter ermittelt diesen, die damit verbundenen Kosten werden in die Finanzierung eingerechnet.</p>
<p> Auch wenn das manchen Immobilienkäufer unlogisch erscheint, die stetig steigende Zahl der <a href="/finanzielle-problem/hilfe-bei-zwangsversteigerung-der-eigenen-immobilie" target="_blank" title="Zwangsversteigerung der Immobilie">Zwangsvollstreckungen bei Immobilien</a> ist Beweis genug dafür, dass diese Vorsicht der Banken nicht unberechtigt ist. </p>
<p> Einige Baufinanzierer bieten den Kunden bei entsprechend vorliegender Bonität auch eine Finanzierung an, ohne dass entsprechendes Eigenkapital vorhanden ist, dann können selbst die Nebenkosten mitfinanziert werden. Diese Art der Finanzierung wird dann als 105 Prozent Finanzierung bezeichnet und ist aufgrund des bedeutend höheren Risikos für den Darlehensnehmer viel teurer.</p>
<p>Weiterführende Links zum Thema:</p>
<ul>
<li><a href="/immobilien/grundwissen-immobilienkauf" target="_blank" title="Grundwissen Immobilienkauf">Grundwissen Immobilien</a></li>
<li><a href="/immobilien/teure-immobilien-fehler" target="_blank" title="Fehler beim Immobilienkauf">Fehler beim Immobilienkauf</a></li>
<li><a href="/blog/Forward-Darlehen-Vergleich" target="_blank" title="Forward Darlehen Vergleich">Forward Darlehen Vergleich</a></li>
<li><a href="/blog/immobilien-vollfinanzierung" target="_blank" title="Immobilien Vollfinanzierung">Immobilien Vollfinanzierung</a></li>
<li><a href="/baukredite-vergleich" target="_blank" title="Baukredite Vergleich">Baukredite Vergleich</a></li>
<li><a href="/blog/2008/baukredit-zinsvergleich" target="_blank" title="Baukredit Zinsvergleich">Baukredit Zinsvergleich</a></li>
<li><a href="/immobilien/baufinanzierung" target="_blank" title="Baufinanzierung">Baufinanzierung</a></li>
</ul>
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    <title>Altersvorsorge mit Wohn Riester</title>
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    <published>2008-04-18T17:25:53+02:00</published>
    <updated>2008-07-20T13:43:50+02:00</updated>
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      <name>Geld Magazin</name>
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    <category term="Grundwissen Immobilien" />
    <category term="persönliche Finanzen" />
    <summary type="html"><![CDATA[<p>Nun ist es amtlich, am 08. April 2008 hat die Bundesregierung den Rahmen für die Riesterzulage im Zusammenhang mit dem Kauf oder dem Bau von selbst genutztem Wohneigentum beschlossen. Rückwirkend zum Januar 2008 wird das selbst genutzte Wohneigentum im Rahmen der Altersvorsorge unter dem Begriff „<b>Wohn Riester</b>“ gefördert.</p>
    ]]></summary>
    <content type="html"><![CDATA[<p>Nun ist es amtlich, am 08. April 2008 hat die Bundesregierung den Rahmen für die Riesterzulage im Zusammenhang mit dem Kauf oder dem Bau von selbst genutztem Wohneigentum beschlossen. Rückwirkend zum Januar 2008 wird das selbst genutzte Wohneigentum im Rahmen der Altersvorsorge unter dem Begriff „<b>Wohn Riester</b>“ gefördert. Nach dem Motto „was lange währt, wird gut“, denn fast zwei Jahre hat sich die Debatte hingezogen. <br /> Mit der Einführung von Wohn Riester, erhoffen sich die Bausparkassen neue Impulse und auch die Bauindustrie, waren doch zuletzt aufgrund des Wegfalls der Eigenheimzulage die Bauten von Wohneigentum drastisch zurückgegangen, allein 2007 um über 40 Prozent. </p>
<p> Jetzt soll es so sein, dass bis zu 4 % des jährlichen Bruttoeinkommens, jedoch maximal 2100 Euro gefördert werden. Für Erwachsene mit 154 Euro und für Kinder, die vor dem 01. Januar 2008 geboren wurden, mit 184 Euro. Kinder, die erst in 2008 geboren sind oder später geboren werden bekommen sogar eine Förderung von 300 Euro. Also letztlich dieselbe Förderung wie auch bei Riestersparverträgen schon bekannt.</p>
<p> </p>
<h2>Förderung des Wohnungskaufs</h2>
<p><b>Mit der Einführung von Wohn Riester soll der Wohnungskauf oder der Hausbau einer selbst genutzten Immobilie für Familien gefördert sein</b>. Diese muss dann auch der Lebensmittelpunkt der Familie sein, damit er zulagenberechtigt ist. Das schließt eine Förderung von Immobilien im Ausland berechtigterweise aus. Nicht in diese Förderung fallen geplante Umbau- oder Renovierungsmaßnahmen.</p>
<p><b> Mit der neuen Gesetzgebung wurden zwei Möglichkeiten geschaffen, das Riestergeld einzusetzen. So können bestehende Guthaben aus Riester-Sparverträgen zukünftig als Eigenkapital verwendet werden. </b>Hier ist es von Vorteil, wenn <a href="/immobilien/baufinanzierung" target="_blank" title="Baufinanzierung">bestehende Darlehensverträge</a> die Möglichkeit der Sondertilgung einräumen. Die Tilgung des Darlehens kann direkt förderungsfähig sein und die Zulagen können ebenfalls als Tilgung für das Darlehen verwendet werden. Zukünftig sind hier dann Sondertilgungsmöglichkeiten zu vereinbaren, die auf die Höhe der Zulagen passen.</p>
<p> Die Bausparkassen arbeiten bereits daran und in absehbarer Zeit wird es spezielle <b>Riester-Bausparverträge</b> geben, wie diese dann konkret aussehen, bleibt allerdings noch abzuwarten. <br /> Auch bei Wohn Riester wird es so sein, wie bei den bisher bekannten Riesterverträgen, dass die Rente nachgelagert besteuert wird. Hier ist vorgesehen, ein sogenanntes „<b>Wohnförderkonto</b>“ einzurichten, das aus den Zulagen und den Raten für das Haus zusammengesetzt ist. Der Riestersparer kann sich dann selbst aussuchen, ob er mit Renteneintritt die fällige Steuer in einem Betrag zahlt und dann einen Bonus von 30 Prozent auf das fiktive Wohnförderkonto angerechnet bekommt oder ob er lieber eine monatliche Steuerlast für höchstens 25 Jahre tragen möchte. </p>
<p> Hier wird es zukünftig noch eine ganze Reihe von zu klärenden Fragen geben, wie zum Beispiel ob und unter welchen Bedingungen die mit Wohn Riester geförderten Immobilien wieder verkauft werden können, müssen die Zulagen zurückgezahlt werden und und und. Wie das bei neuen Gesetzgebungen im Allgemeinen so ist, tauchen viele Fragen erst noch bei der Durchführung der damit verbundenen gesetzlichen Bestimmungen auf.</p>
<p> Auf jeden Fall wird Wohn Riester bei den jungen Familien in Zukunft Zustimmung finden. Gerade bei Neuabschlüssen. Wer derzeit bestehende Riesterverträge hat und diese für wohnungswirtschaftliche Zwecke nutzen will, hat in der Regel aufgrund der Kürze des Bestehens der Riesterverträge noch nicht so viel Ersparnisse darauf, das diese das Eigenkapital beträchtlich erhöhen könnten.</p>
<p><b> Demzufolge ist Wohn Riester ausgesprochen zukunftsorientiert und ganz im Sinne der Altersvorsorge und Familienförderung.</b></p>
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    <title>Grundstückshaftpflichtversicherung</title>
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    <published>2008-04-11T21:53:06+02:00</published>
    <updated>2008-06-12T21:29:43+02:00</updated>
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      <name>Geld Magazin</name>
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    <category term="Grundwissen Immobilien" />
    <summary type="html"><![CDATA[<p>Wer sich den Traum vom Eigenheim erfüllen will, der muss als zukünftiger Haus- und Grundbesitzer einiges Bedenken, nicht nur, wie er die <a href="/immobilien/baufinanzierung" target="_blank" title="Immobilienfinanzierung">Immobilie finanziert</a>, sondern auch wie das Eigenheim richtig abgesichert werden kann.</p>
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    <content type="html"><![CDATA[<p>Wer sich den Traum vom Eigenheim erfüllen will, der muss als zukünftiger Haus- und Grundbesitzer einiges Bedenken, nicht nur, wie er die <a href="/immobilien/baufinanzierung" target="_blank" title="Immobilienfinanzierung">Immobilie finanziert</a>, sondern auch wie das Eigenheim richtig abgesichert werden kann.  Doch eins ist Fakt: auch wenn viele Versicherungen abgeschlossen werden, mit einem etwaigen Restrisiko muss jeder Eigenheimbesitzer leben. Denn es gibt immer Schäden, gegen die sich niemand versichern kann, beispielsweise in Hamburg gegen eine Sturmflut.</p>
<h2>Grundabsicherung</h2>
<p>Doch Eigenheimbesitzer, die einigermaßen ruhig schlafen wollen, sollten auf eine Grundabsicherung nicht verzichten. Eine Versicherungspflicht für Immobilieneigentum gibt es in Deutschland nur für <a href="/immobilien/feuerversicherung" target="_blank" title="Feuerversicherung">Feuer</a>. Bei allen anderen Versicherungen muss der Besitzer selbst entscheiden, was für ihn wichtig ist und gegen welche Schäden er sich absichern möchte. Wird das Eigentum von einer Bank finanziert, kann es auch sein, dass diese den Abschluss ganz bestimmter Versicherungen von sich aus verlangt und vermittelt.  Jeder Eigenheimbesitzer sollte sich ein Versicherungspaket auswählen, mit dem sowohl das Haus abgedeckt ist als auch mögliche Schäden von Dritten auf dem eigenen Grundstück.</p>
<h2>Grundstückshaftpflichtversicherung ist sinnvoll</h2>
<p>Neben dem Schutz des Hauses und der Baustelle gehört auch eine Grundstückshaftpflichtversicherung zu den empfehlenswerten Versicherungen, sie kann sich schnell bezahlt machen, wenn beispielsweise ein Fußgänger vor dem Grundstück im Winter auf dem glatten Fußweg ausrutscht. Allerdings kann hier auch schon über die private Haftpflichtversicherung ausreichender Schutz bestehen. Als Grundstücksbesitzer ist man auch für den verkehrssicheren Zustand eines noch unbebauten Grundstücks verantwortlich. Auch wenn aus Unaufmerksamkeit Fremde zu Schaden kommen, kann sich das unter Umständen zu einem finanziellen Fiasko entwickeln. Um dem vorzubeugen, ist die sogenannte Grundstückshaftpflichtversicherung eine gute Lösung. Damit wird die gesetzlich bestehende Haftpflicht für den Besitzer des noch nicht bebauten Grundstücks versichert. Das heißt, die Versicherung tritt für den Versicherten ein, wenn andere Personen einen Schaden zugefügt bekommen, für den der Grundstücksbesitzer verantwortlich gemacht wird. Wenn die Forderungen auf den Ersatz des Schadens vom Geschädigten berechtigt sind, zahlt die Versicherung, alles bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Dazu kommt, dass die Versicherung unberechtigte Forderungen gegen den Grundstücksbesitzer abweist und dafür auch die eventuell eintretenden Kosten des Rechtsstreites übernimmt. Es besteht auch Versicherungsschutz, wenn der Grundstücksbesitzer fahrlässig gegen seine bestehenden Pflichten verstoßen hat, zum Beispiel im Winter bei Schnee und Glätte, weder den Schnee geräumt noch gestreut hat oder wenn durch starken Sturm ein Baum auf dem Grundstück abgeknickt ist und dabei Fußgänger verletzt oder Fahrzeuge beschädigt wurden.  Alles in allem ein Versicherungsschutz, auf den nicht verzichtet werden sollte. Besteht keine entsprechende Versicherung, muss der Grundstücksbesitzer alle Schadensforderungen aus der eigenen Tasche bezahlen. Häuslebauer, die an dieser Stelle sparen, sparen an der falschen Stelle. So eine unerwartete berechtigte Schadensforderung von Dritten kann durchaus zum finanziellen Ruin führen und den Traum vom eigenen Haus beenden.</p>
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    <title>Wohngebäudeversicherung</title>
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    <published>2008-04-11T21:46:26+02:00</published>
    <updated>2008-06-12T21:29:32+02:00</updated>
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      <name>Geld Magazin</name>
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    <category term="Grundwissen Immobilien" />
    <summary type="html"><![CDATA[<p>Durch den Abschluss von Versicherungen kann sich der Versicherte vor eventuell eintretenden Schäden nicht schützen, aber die Versicherung bietet den Schutz vor den finanziellen Folgen, die das Eintreten von Schäden haben kann.  Dafür sind je nach Wertigkeit der Versicherung monatlich oder jährlich entsprechende Beiträge zu zahlen.</p>
    ]]></summary>
    <content type="html"><![CDATA[<p>Durch den Abschluss von Versicherungen kann sich der Versicherte vor eventuell eintretenden Schäden nicht schützen, aber die Versicherung bietet den Schutz vor den finanziellen Folgen, die das Eintreten von Schäden haben kann.  Dafür sind je nach Wertigkeit der Versicherung monatlich oder jährlich entsprechende Beiträge zu zahlen. Wer seinen Verpflichtungen zur Beitragszahlung regelmäßig nachkommt, der genießt in vollem Umfang den vertraglich zugesicherten Versicherungsschutz. Gerade im Zusammenhang mit einem <a href="/immobilien/uebersicht" target="_blank" title="Bauvorhaben">Bauvorhaben</a> sind spezielle Versicherungen unabdingbar und sollten unbedingt zur eigenen Sicherheit und zur Sicherheit der Familie abgeschlossen werden. Was für den Mieter die Hausratversicherung ist, ist für den Hausbesitzer nicht ausreichend, er benötigt zusätzlich eine entsprechende Wohngebäudeversicherung<br />
.</p>
<h2>Absicherung durch eine Wohngebäudeversicherung</h2>
<p>Eigentum verpflichtet auch zum Risikoschutz und das in besonderem Maße, wenn das Eigentum noch nicht einmal schuldenfrei ist. Nicht kalkulierbare Risiken kommen auf einen Hausbesitzer zu, sei es durch Sturm, Hagel oder Feuer.  Mit einer Wohngebäudeversicherung kann der Hausbesitzer sich gegen solche Elementarschäden versichern. Im Schadenfall zahlt dann die Versicherung die Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes. Wenn also zum Beispiel durch einen orkanartigen Sturm, den es ja hierzulande in letztet Zeit nicht selten gab, das Dach des Hauses abgedeckt wird, dann kommt die Versicherung für den entstandenen Schaden meist in vollem Umfang auf.</p>
<h2>Erweiterung der Wohngebäudeversicherung</h2>
<p>In viele dieser Verträge der Wohngebäudeversicherungen können diverse Sonderschäden, die im Vertragsumfang nicht enthalten sind, aufgenommen werden. So kann sich der Hausbesitzer mit Kamin dann eventuell gegen Kaminbrand versichern oder gegen Schäden, die durch Überspannung entstehen. Die Möglichkeiten sind unendlich, haben natürlich alle ihren Preis. So ist gerade bei den Zusatzversicherungen immer abzuwägen, wie hoch das Risiko des Schadens überhaupt ist und wenn es tatsächlich besteht, wie teuer wird es, den Schaden aus eigener Tasche zu regulieren.  Das ist besonders wichtig, denn gegen alles muss man nicht versichert sein, eine Abwägung von Kosten und Nutzen ist hier wirklich sinnvoll, denn die Versicherungsverkäufer verkaufen gerne alles, was sie im Angebot haben. Doch gerade Hausbesitzer, die neu gebaut haben, sind monatlich schon extrem belastet durch die <a href="/immobilien/baufinanzierung" target="_blank" title="Baufinanzierung">Tilgung der Hypothek</a>. Dennoch, was sein muss, muss sein und Vorsicht ist immer besser als Nachsicht, doch eine Überversicherung muss nicht sein.</p>
<h2>Vergleich Wohngebäudeversicherung</h2>
<p>Wenn der Hausbesitzer sich im Klaren darüber ist, was er alles versichern möchte, dann geht es darum die verschiedenen Versicherungen miteinander zu vergleichen, gerade Direktversicherungen, die ohne Beratungsstellen und Filialen auskommen, haben in der Regel günstige Tarife.  Ein Vergleich im Internet geht da am einfachsten, doch sicher müssen erst mehrere Angebote eingeholt werden, ehe der Hausbesitzer sich für eine Versicherung entscheidet. Hier das richtige Maß zu finden, preiswert versichert, weder überversichert noch unterversichert zu sein ist keine leichte Aufgabe.  Kann doch eine Versicherung, die auf den ersten Blick günstig erscheint viel teurer werden, weil alle möglichen Schäden extra zu versichern sind und eine andere Wohngebäudeversicherung bietet hingegen ein Komplettpaket an, das letzten Endes dann doch billiger ist.</p>
    ]]></content>
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    <title>Unfallversicherung für Bauherren</title>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="http://www.geld-magazin.info/immobilien/unfallversicherung-fuer-bauherren" />
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    <published>2008-04-11T21:34:14+02:00</published>
    <updated>2008-06-12T21:29:38+02:00</updated>
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      <name>Geld Magazin</name>
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    <category term="Grundwissen Immobilien" />
    <summary type="html"><![CDATA[<p>Wer sich den Traum vom eigenen Haus erfüllen will und nur eine begrenzte Menge an Eigenkapital hat, der wird in der Regel bemüht sein, so viele Eigenleistungen, wie nur möglich sind, am Bau zu erbringen.</p>
    ]]></summary>
    <content type="html"><![CDATA[<p>Wer sich den Traum vom eigenen Haus erfüllen will und nur eine begrenzte Menge an Eigenkapital hat, der wird in der Regel bemüht sein, so viele Eigenleistungen, wie nur möglich sind, am Bau zu erbringen. Gerade wenn sich <a href="/immobilien/grundwissen-immobilienkauf" target="_blank" title="Grundwissen Immobilienkauf">Bauherren</a> neben ihrem Beruf mit der Ausübung von Bautätigkeiten befassen, ist es schnell möglich, dass sie einen Unfall erleiden. Die gesetzliche Unfallversicherung greift ja nur dann, wenn Unfallschäden im Zusammenhang mit der Ausübung des eigentlichen Berufs auftreten.</p>
<h2>private Unfallvesicherung als notwendige Ergänzung</h2>
<p>Deshalb muss in solchen Fällen über den Abschluss einer privaten Unfallversicherung nachgedacht werden. Sie leistet immer Schadensersatz falls der Versicherte durch einen Unfall zu Schaden kommt, ganz gleich bei welcher Tätigkeit und an welchem Ort der Schaden eintritt. Gerade die Unerfahrenheit am Bau macht die Gefahr für viele Häuslebauer aus, auf ihrer eigenen Baustelle einen Unfall zu erleiden, sei es dadurch, dass ihnen beim Mauern ein schwerer Stein auf den Fuß fällt oder das er von einem Baugerüst fällt und sich erheblich verletzt. Mögliche Unfallursachen gibt es viele, die durch die private Unfallversicherung zwar nicht vermieden werden, aber deren Folgen materiell ersetzt werden und das kann von ausschlaggebender Bedeutung sein.</p>
<h2>spezielle Unfallversicherungen für Bauherren und Bauhelfer</h2>
<p> Eben aus diesem Grund gibt es neben der üblichen privaten Unfallversicherung noch Unfallversicherungen, die speziell für Bauherren und deren Bauhelfer konzipiert ist. So bietet sie Versicherungsschutz nicht nur für die Einzelperson des Bauherrn, sondern auch für seine Angehörigen und weitere Bauhelfer aus dem Familien-, Bekannten- und Freundeskreis, die auf der Baustelle helfen werden. Diese speziellen Unfallversicherungen werden natürlich nur für den Zeitraum des Bauens auf der Baustelle abgeschlossen und haben deswegen auch sehr geringe Beitragssätze, weil ja die Beiträge nur für den bestimmten Zeitraum gezahlt werden müssen. Tritt ein Schadensfall ein, bietet diese Unfallversicherungen ausgesprochen gute Leistungen an, beispielsweise erfolgt die Zahlung einer einmaligen Leistung im Fall der Invalidität aus den Unfallfolgen in Abhängigkeit vom Grad dieser. Der Bauherr kann mit der Schadensersatzleistung wieder andere Helfer beschäftigen, damit die Arbeit am Bau wie geplant fertig wird, auch wenn der Bauherr selbst nicht mehr mitarbeiten kann. Sollte es sogar erforderlich werden, dass umbauten im geplanten Haus notwendig werden, weil bleibende Schäden, wie zum Beispiel eine Querschnittslähmung die Folge sind, können mit der Versicherungssumme auch solche Maßnahmen finanzieret werden.</p>
<h2>Vergleich Unfallversicherungen für Bauherren</h2>
<p>Bauherren, die sich für diese Versicherung interessieren, sollten verschiedene Angebote miteinander vergleichen, viele Versicherer bieten die Unfallversicherung schon für Beträge von um 80 Euro im Jahr an. Um auch seine Bauhelfer entsprechend abzusichern, sollte der Versicherungsschutz dann zusätzlich um eine Bauhelferunfallversicherung erweitert werden. Die Bauhelfer sind dann zwar bei der Bauberufsgenossenschaft gegen die wirtschaftlichen Folgen eines Unfalls abgesichert aber die Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung reichen in den meisten Fällen nicht aus. Um den Versicherungsschutz zu erweitern, sollte der Bauherr eine Bauhelferunfallversicherung abschließen. Die Versicherungsgesellschaften bieten dabei verschiedene Policen an, manche mit und einige ohne die Namen der Bauhelfer. Ohne Namensangabe ist so eine Police natürlich etwas flexibler. Hier sind dann nur Zahlen anzugeben zu den Bauhelfern und die Versicherungssumme gilt dann für alle Bauhelfer und wird im Fall des Schadens prozentual ermittelt. Auch der Leistungsumfang wird in verschiedenen Varianten angeboten. Je mehr Beitrag der Bauherr zu bezahlen bereit ist, desto umfangreicher wird dann auch der Leistungsumfang, den die Versicherung im Schadensfall gewährt.</p>
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