Studienplatzklage 


Etliche Studiengänge unterliegen Zulassungsbeschränkungen und bringen denen, die am Numerus clausus scheitern herbe Enttäuschung. Bei einigen stellt sich dann die Frage, inwieweit über eine Studienplatzklage doch noch die Zulassung zum gewünschten Studium erreicht werden kann, was das kostet und ob der Erfolg garantiert wird.

 

Gerichtlich um den Studienplatz streiten

Viel Zeit ist nicht mehr, wenn erstmal die Entscheidung getroffen wurde, dass kein Studienplatz zur Verfügung steht. Mithilfe eines Eilverfahrens kann dann angestrebt werden, bis zum Studienbeginn zu erreichen, dass es mit dem Wunschstudienplatz doch noch klappt.

 

Aber es ist immer vage, ob das funktioniert. Das Einzige, was man vorher weiß ist, dass die Studienplatzklage teuer werden kann. Jedes Verfahren, bei dem ein Anwalt eingeschaltet wird, kostet Geld. Selbst wenn man ein Erfolgshonorar vereinbart, muss man zahlen, wenn die Klage gewonnen wird.

 

Wird die Klage verloren, zahlt man nicht, hat aber auch keinen Studienplatz. Häufig kommt es zu einem Vergleich mit der Hochschule, sodass man auf den Anwaltskosten sitzen bleibt. In diesen Vergleichen wird festgelegt, dass die Hochschule eine bestimmte Zahl von Studienplätzen zusätzlich vergeben muss, die dann ausschließlich unter denen verteilt werden, die gerichtlich vorgegangen sind. Gibt es dann immer noch mehr Kläger als Plätze, wird gelost und im Ergebnis kann man trotzdem ohne Studienplatz sein.

 

Was passiert bei einer Studienplatzklage

 

Die Hochschule muss begründen, warum sie keinen Platz mehr hat, um den Bewerber/in aufzunehmen. In diesem Zusammenhang muss auch nachgewiesen werden, dass die Studienplatzkapazitäten voll ausgeschöpft wurden. Kann die Hochschule das nicht schlüssig beweisen, besteht die Möglichkeit doch noch aufgenommen zu werden.

 

Die Kosten einer Studienplatzklage sollten aber in jedem Fall berücksichtigt werden. Wie hoch die im Einzelnen sind, hängt von der Konstellation ab. Mindestens 50 Euro, manchmal aber 1.000 Euro sind an den Anwalt zu zahlen. Eine Vereinbarung über die Zahlung eines Erfolgshonorars ist sinnvoll, manche Anwälte bieten das von sich aus an.