Gemeinsam mit 45 anderen Staaten im europäischen Raum hat sich Deutschland verpflichtet bis zum Jahr 2010 die Ziele der Bologna-Erklärung aus dem Jahr 1999 umzusetzen und sich aktiv am Aufbau eines Europäischen Hochschulraums zu beteiligen. Im europäischen Vergleich zeigt sich heute, dass der größte Teil der Staaten, die die Bologna-Erklärung unterzeichnet haben mit der Umstrukturierung begonnen haben.
Ziel und Zweck des Bologna Prozesses
Im Rahmen des Bologna Prozesses werden die Hochschulen auf dem Weg zu einem gemeinsamen Europäischen Hochschulraum modernisiert. Mithilfe der Reform werden die Strukturen und Inhalte der Studiengänge verändert. Das hat positive Auswirkungen auf die Lehre während des Studiums und die Entscheidungen der Studenten. Dabei werden die organisatorischen Abläufe an den Hochschulen verändert. Durch die Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge gab es eine Vielzahl von Neuerungen wie zum Beispiel
ECTS, Modularisierung, Kompetenzentwicklung, Qualifikationsrahmen, Diploma Supplement, Beschäftigungsfähigkeit und Akkreditierung.
Das Grundanliegen besteht darin, ein einheitliches europäisches Hochschulwesen zu schaffen. Aus diesem Anlass hatten 1999 29 europäische Bildungsminister in Bologna – am Sitz der ältesten Universität Europas – einen entsprechenden Vertrag unterschrieben. Der unterliegt allerdings keiner völkerrechtlichen Bindung. Das Ziel ist, dass es in Europa eines Tages vergleichbare Studienabschlüsse gibt, mit denen die Studenten in jedem Land Europas die gleichen Chancen haben.
Einheitliche Abschlüsse Bachelor und Master in ganz Europa
Dabei geht es im Wesentlichen um die Einführung einheitlicher Hochschulabschlüsse. Das Hochschulsystem wurde in drei Teile gegliedert. Zuerst können Studierende den Bachelor erwerben, darauf aufbauend den Master und wer dann noch möchte, kann den Titel eines Doktor bzw. PhD erwerben. Bis zum Abschluss als Bachelor benötigen Studierende sechs bis acht Semester. In der Woche muss ein Student etwa 30 bis 40 Stunden Zeit für sein Studium aufbringen.
Er muss dabei an Seminaren teilnehmen, Hausarbeiten anfertigen sowie an Klausuren und Prüfungen teilnehmen. In fast allen europäischen Ländern folgt dann der Master als zweiter akademischer Grad. Er steht für den Abschluss einer wissenschaftlichen Ausbildung. Aber – ohne den Bachelor kann kein Master abgeschlossen werden. Den Titel Master dürfen ausschließlich Hochschulen verleihen.