Wer in Deutschland in finanzielle Not gerät, darf trotzdem ein menschenwürdiges Leben führen. Das ist der Grundgedanke, der auch den im Grundgesetz verankerten Gedanken, die Würde des Menschen ist unantastbar widerspiegelt. Menschen, die das nicht aus eigener Kraft bewältigen können, bekommen Sozialhilfe, die eine Hilfe der Gemeinschaft darstellt.
Sozialhilfe ist kein Almosen
Sozialhilfe sollte nicht als Almosen betrachtet werden. Sie ist eine im Gesetz verankerte Unterstützung, die ein menschenwürdiges Dasein ermöglicht. Dabei soll die Sozialhilfe nicht nur Armut verhindern, sondern dem Sozialhilfeempfänger eine Lebensführung möglich machen, die der Würde des Menschen entspricht. Für die Gewährung von Sozialhilfe ist es unbedeutend, ob sich der Sozialhilfeempfänger selbst in diese Notlage gebracht hat. Auf Sozialhilfe besteht ein Rechtsanspruch. In Not geratene Menschen bekommen die Hilfe, die sie brauchen, unter Berücksichtigung ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Sozialhilfe gibt es in materieller Form als Geldleistung, als Sachleistung oder als persönliche Hilfe.
Um die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, wurden im Jahr 2005 die sogenannten Hartz IV Gesetze eingeführt, die eine Grundsicherung für Arbeitssuchende bieten. Das Arbeitslosengeld II ersetzt die bis dahin gezahlte Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe.
Bedürftige Menschen, die nicht erwerbsfähig sind, sowie Menschen, die älter als 65 Jahre sind, können nach wie vor Sozialhilfe, in Form von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung bekommen.
Sozialhilfe ist eine nachrangige Leistung, sie wird erst dann erbracht, wenn alle anderen Optionen ausgeschöpft sind. Das heißt, das private Vermögen ist aufgebraucht, die zum Unterhalt verpflichteten Personen können nicht zahlen und Ansprüche gegenüber anderen Sicherungssystemen bestehen nicht. Sozialhilfe muss nicht beantragt werden. Sie wird erbracht, wenn dem Träger der Sozialhilfe bekannt wird, dass Ansprüche bestehen.
Welche Bereiche die Sozialhilfe umfasst
Die Sozialhilfe umfasst die Hilfe zum Lebensunterhalt, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit, Eingliederungshilfe für Behinderte, Hilfe zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und die Hilfe in anderen Lebenslagen.
Die Regelleistungen der Sozialhilfe entsprechen in etwa den Regelsätzen der Empfänger von Arbeitslosengeld II. Sie werden in Abhängigkeit von der Erhöhung der Renten verändert oder nicht.
Weitere ausführliche Informationen finden Sie hier:
Hilfreiche Informationen zur Sozialhilfe
Diskussionsforum über Sozialhilfe
Broschüre zum Bestellen des Bundesministerium für Arbeit und Soziales