Kurzarbeitergeld 


Kurzarbeit ist eine Möglichkeit, die Arbeitgeber nutzen können, wenn sie auf negative Einflüsse des Marktes reagieren müssen. Die Wirtschafts- und Finanzkrise, die 2008 ausbrach war so ein Beispiel. Bereits heute wird die Kurzarbeit als sehr probates Mittel beschrieben, um Arbeitnehmer im Job zu halten und mithilfe von Kurzarbeit durch die Krise zu führen.

Die Kurzarbeit dient der Arbeitsplatzsicherung. Sie ist für den Arbeitnehmer mit einer Reduzierung seiner Arbeitszeit, die bis auf Null gehen kann, verbunden. Daraus resultieren Lohneinbußen, denn während der Kurzarbeit wird aus der Arbeitslosenversicherung Kurzarbeitergeld gezahlt. Kurzarbeitergeld ist eine steuerfreie Entgeltersatzleistung, die der Steuerprogression unterliegt.

Konjunkturelle und saisonale Kurzarbeit

Wir unterscheiden in Deutschland zwischen konjunktureller Kurzarbeit, wie sie massenhaft 2008, 2009 und auch noch in 2010 in vielen Betrieben üblich war und saisonaler Kurzarbeit, die besonders in der Baubranche und im Garten- und Landschaftsbau sowie bei Dachdeckerbetrieben in den Wintermonaten von Dezember bis März üblich ist. Saisonales Kurzarbeitergeld wird allerdings erst gewährt, wenn Arbeitszeitguthaben aus den Sommermonaten aufgebraucht sind. Das Saisonkurzarbeitergeld wird durch die Arbeitslosenversicherung finanziert.

Seit Februar 2009 gelten für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld neue Regeln, die bis Ende März 2012 befristet sind. Der Arbeitsausfall muss durch die Unternehmen der Bundesagentur für Arbeit angezeigt werden. Ein erheblicher Arbeitsausfall liegt vor, wenn er auf einem vom Arbeitgeber nicht verschuldeten Ereignis beruht, nur vorübergehend eintritt und nicht zu vermeiden war.
Dadurch haben Arbeitnehmer Entgelteinbußen, die größer als 10 Prozent sind, die zum Teil durch das Kurzarbeitergeld ausgeglichen werden.

In seinen Ursprüngen war Kurzarbeit auf maximal sechs Monate begrenzt. Die Bezugsdauer wurde anlässlich der Wirtschaftskrise verdreifacht und zuerst auf insgesamt 18 Monate verlängert. Inzwischen gibt es das Kurzarbeitergel Plus, bei dem Betrieb jetzt sogar 24 Monate in Kurzarbeit gehen können und die betroffenen Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld erhalten.

Neu geregelt wurde auch die sogenannte Ein-Drittel-Regel, die besagt, dass mindestens ein Drittel der Arbeitnehmer kurzarbeiten musste, bevor die Kurzarbeiterreglung in Kraft trat. Heute reicht es aus, wenn Teile der Beschäftigten, selbst ein Mitarbeiter, kurzarbeiten müssen.

Von der Kurzarbeit profitieren auch die Arbeitgeber. Sie bekommen heute 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge der betroffenen Arbeitnehmer erstattet, beim Kurzarbeitergeld plus bekommen sie nach sechs Monaten sogar 100 Prozent von der Bundesagentur für Arbeit erstattet. Neu ist auch, dass auch Leiharbeiter in die Kurzarbeit einbezogen werden können. Sie profitieren davon, weil sie vorher die Ersten waren, die entlassen wurden.

Weitere Informationen sind hier zu finden:

http://www.arbeitsagentur.de/Kurzarbeitergeld