Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wurde erst zum Januar 2003 eingeführt. Die Regelungen dazu sind seit Januar 2005 im Sozialgesetzbuch SGB XII enthalten.
Besonders ältere Menschen im Rentenalter haben in der Vergangenheit ihre Ansprüche nach dem Sozialhilfegesetz nicht geltend gemacht, unter anderem, weil sie nicht wollten, dass ihre Kinder für ihren Unterhalt herangezogen werden. Mit der Einführung der Grundsicherung sollte der versteckten Altersarmut wirksam begegnet werden. Die Grundsicherung ist eine Leistung der Sozialhilfe und steuerfinanziert.
Leistungen der Grundsicherung können Menschen, die älter als 65 Jahre sind, hilfebedürftige Personen und aus medizinischen Gründen dauerhaft erwerbsgeminderte Menschen ab 18 Jahren beantragen, wenn sie in Deutschland wohnen. Dabei ist es unwesentlich, ob bereits eine Rente bezogen wird. Die Höhe der Leistung ist abhängig von der jeweiligen Bedürftigkeit. Eigenes Einkommen oder etwaiges Vermögen wird anspruchsmindernd berücksichtigt.
Ausgenommen von der Möglichkeit Grundsicherung zu beziehen sind ausländische Staatsangehörige (Asylbewerber) und Personen, die ihre Bedürftigkeit in den letzten 10 Jahren vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt (vorhandenes Vermögen verschenkt oder verschleudert haben). Damit soll einer missbräuchlichen Inanspruchnahme der Grundsicherung wirksam entgegengewirkt werden.
Vorteile der Grundsicherung im Alter
Dem berechtigten Personenkreis fällt es heute leichter, ihren Bedarf anzumelden. Anders als bei der Sozialhilfe findet gegenüber Kindern mit einem Jahreseinkommen von weniger als 100.000 Euro kein Unterhaltsrückgriff statt. Außerdem gibt es auch keine Kostenerstattungspflicht durch die Erben, weil die Erbenhaftung entfällt.
Außerdem wird die Lebenssituation von Menschen mit Erwerbsminderung verbessert. Durch die Grundsicherung erhalten sie mehr materielle Selbstständigkeit, was die gesamte Situation im elterlichen Haushalt verbessern kann. Für behinderte Erwachsene Kinder gibt es zum ersten Mal eine von den Eltern unabhängige materielle Sicherung des Lebensunterhalts, selbst wenn die behinderte Person in einer Einrichtung und nicht bei den Eltern lebt.
Die Regelsätze in der Grundsicherung sind mit den Regelsätzen für Arbeitslosengeld II weitgehend identisch. Außerdem umfasst die Grundsicherung auch Leistungen, die bisher nur im Rahmen der Sozialhilfe gezahlt wurden. Der Anspruch auf die Grundsicherung ist vom Einkommen und Vermögen des Antragstellers sowie seines Partners abhängig. Die Vermögensgrenze liegt aktuell bei 2.600 Euro.
Grundsicherung bekommt, anders als Sozialhilfe, der Bedürftige nur auf Antrag. Sie wird in der Regel für ein Jahr bewilligt und in Ausnahmefällen auch dauerhaft, wenn keine Änderungen beim Einkommen zu erwarten sind.
Weiterführende Informationen zum Thema Grundsicherung finden Sie hier:
http://www.bmas.de/portal/10676/grundsicherung__im__alter__und__bei__erw...