Mutterschaftsgeld wird schwangeren Frauen, die laut Mutterschutzgesetz nicht arbeiten dürfen, sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt des Kindes gezahlt.
Bei Frühgeburten oder Mehrlingsgeburten erhöht sich der Zeitraum um vier Wochen auf insgesamt zwölf Wochen nach der Geburt.
Wie viel Mutterschaftsgeld bekommt man
Die Höhe des Mutterschaftsgeldes ist individuell abhängig vom Nettoeinkommen der werdenden Mutter. Für gesetzliche Versicherte Frauen zahlt die Krankenkasse maximal 13 Euro pro Tag und der Arbeitgeber ist gleichzeitig verpflichtet, diesen Betrag bis zum Nettodurchschnitt der letzten drei Monate aufzustocken.
Bei privat Versicherten ist die Regelung etwas anders. Die Krankenversicherung zahlt keinen Tagessatz wie bei den gesetzlich Versicherten. Stattdessen bekommen privat versicherte Schwangere einmalig 210 Euro vom Bundesversicherungsamt. Der Arbeitgeber berechnet seinen Zuschuss aber so, als sei die werdende Mutter gesetzlich versichert.
Arbeitnehmerinnen, die lediglich einen 400-Euro-Job ausüben, bekommen ebenfalls die Einmalzahlung in Höhe von 210 Euro vom Bundesversicherungsamt, wenn sie nicht selbst in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung müssen sich direkt an ihre Krankenkasse wenden.
Das Mutterschaftsgeld gibt es nicht automatisch. Es muss bei gesetzlich Versicherten über die jeweilige Krankenkasse beantragt werden. Privat Versicherte wenden sich an die Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes. Dort können die Unterlagen angefordert werden.
Wie ist das mit dem Mutterschaftsgeld bei Selbstständigen
Frauen, die freiwillig gesetzlich versichert sind, und Anspruch auf Krankengeld haben, bekommen das Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes.
Mutterschaftsgeld gibt es nicht für Hausfrauen und Bezieher von Arbeitslosengeld II. Die Letztgenannten können bei der zuständigen ARGE Mehrbedarf geltend machen. Bezieher von Leistungen nach den Hartz IV Gesetzen können bereits ab der 13. Schwangerschaftswoche Mehrbedarf beantragen, der bis zu 17 Prozent der Regelleistung betragen kann. Zusätzlich gibt es auf Antrag eine Unterstützung für die Erstausstattung.
Zumindest die voll berufstätigen werdenden Mütter sind durch das Mutterschaftsgeld gut abgesichert, wenn sie aufgrund des eintretenden Mutterschutzes nicht mehr arbeiten dürfen.
Im Anschluss an das Mutterschaftsgeld haben sie dann Anspruch auf das Elterngeld.
Weitere Informationen zum Thema Mutterschaftsgeld finden Sie hier:
Mutterschaftsgeld.de vom Bundesversicherungsamt
Rund ums Baby.de über das Mutterschaftsgeld