Kindergeld wird in Deutschland grundsätzlich für alle Kinder bis zur Erreichung des 18. Lebensjahres gewährt und unter bestimmten Voraussetzungen auch darüber hinaus.
Um das Kindergeld zu bekommen, muss ein Antrag gestellt werden, der bei der Familienkasse, die der Bundesagentur für Arbeit zugeordnet ist, bearbeitet wird. Weitergehende und detaillierte Informationen bekommen interessierte Bürger bei der Familienkasse.
Voraussetzungen zur Zahlung von Kindergeld
Auf Antrag bekommen alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr Kindergeld. Außerdem gibt es, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, Kindergeld für Kinder
- In der Ausbildung
- Ohne Ausbildungs- und Arbeitsplatz
- Für Wehr- und Zivildienstleistende
- Für Kinder in der Zeit zwischen zwei Ausbildungen
- Für Behinderte Kinder
Anspruchsberechtigt sind nicht nur die leiblichen Eltern. Einen Kindergeldanspruch können auch Großeltern, Pflegeeltern oder Stiefeltern haben. Allerdings kann immer jeweils nur eine Person das Kindergeld haben.
Wie viel Kindergeld gibt es
Das Kindergeld ist in der Höhe gestaffelt. Für das erste Kind und das zweite Kind gibt es 184 Euro im Monat. Für das Dritte 190 Euro und für das vierte Kind und jedes weitere gibt es 215 Euro.
Leben in einer Familie vier Kinder, bekommt die Familie insgesamt 773 Euro Kindergeld. Entfällt der Kindergeldanspruch für ein Kind, dann wird das Kindergeld um den letzten Betrag, in diesem Fall also 215 Euro gekürzt.
Wofür ist das Kindergeld gedacht
Das Kindergeld ist für das Wohl der Kinder gedacht und die Eltern können frei entscheiden, wofür sie es verwenden. Immer wieder gibt es strittige Diskussionen, die zum Teil auch populistisch geführt werden, dass Eltern das Kindergeld zweckentfremdet ausgeben und davon Schulden tilgen oder in den Urlaub fahren. Solange die Kinder davon profitieren, machen Eltern nichts verkehr, wenn sie beispielsweise die Einrichtung für das Kinderzimmer auf Kredit kaufen und dann einen Teil des Geldes verwenden, um den Kredit zu tilgen. Ähnlich ist es, wenn ein Teil des Geldes gespart wird, damit die Familie gemeinsam in den Urlaub fahren kann. Immer wenn es weitgehend dem Wohl des Kindes dient, ist das Kindergeld richtig angelegt.
Der Staat hätte neben der Möglichkeit, den Eltern – einkommensunabhängig Kindergeld zu zahlen – noch viele andere Möglichkeiten, um die Kinder zu fördern. Das beginnt beim kostenlosen Mittagessen in der Schule und hört beim freien Eintritt in Schwimmbäder, Theater und Kino noch lange nicht auf.
Nach wie vor hat das Kindergeld in Deutschland – obwohl es in den letzten Jahren stets erhöht wurde – eine Alibifunktion.