Zahlungsanspruch von einem Fitnessstudio 


Meine Frage zum Zahlungsanspruch eines Fitniesstudios

Ich habe ein Jahresvertrag bei einer Fitnessstudio wo ich Monatlich 90€ zahlen muss.Leider bin ich in Zahlungsverzug geraten und habe für einen Monat nicht zahlen können dadurch sollte ich nächsten Monat die komplette summe zahlen was ich auch verstehen kann das Problem ist aber das ich den ganzen Monat auch nicht das Training besuchen konnte. Ich habe auch versucht mit dem Fitnessstudio auszumachen das ich einen Monat Trainingspause nehme um die Schulden auszugleichen ohne das mir für den Trainingspausen Monat kosten berechnet werden und das ich halt den Monat wo ich die Pause hatte an den laufenden Vertrag zu hängen so das ich auf 12 Monate Fitnessstudio komme. Nun das ende der Geschichte ist das sie sich nicht drauf geeinigt hatten und das ich einen Schuldenberg von 600€ habe und das ohne Trainiert zuhaben. ich hoffe das sie mir einen Rat geben können.

Antwort Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

RA-Huettemann.de

Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.

Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass die Zahlungsansprüche des Fitnessstudios zu Recht geltend gemacht wurden. Denn grundsätzlich haben Sie ja einen Jahresvertrag mit dem Studio abgeschlossen. Ob Sie die Stunden nun letztlich in Anspruch nehmen oder nicht, liegt bei Ihnen. Können Sie aus bestimmten Gründen die Stunden nicht in Anspruch nehmen, hat dies auf den Bestand Ihrer Zahlungspflicht aus dem Vertrag grundsätzlich keinen Einfluss. Verwirklichen sich also bestimmte Risikien in Ihrer Person - werden Sie etwa krank - , bleiben Sie trotzdem zur Zahlung verpflichtet. Ihr Vertragspartner hat nämlich solche Risiken nicht zu verantworten und behält daher auch seinen Zahlungsanspruch.

Sie können daher nur noch einmal das Gespräch mit dem Studio suchen und versuchen, eine Ratenzahlungsvereinbarung abzuschließen, die es Ihnen ermöglicht, die Verbindlichkeiten schrittweise und unter Berücksichtigung Ihrer finanziellen Möglichkeiten zurückzuführen.

Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt