Meine Frage:
Mein Vater hat vor zwei Monaten eine erwachsene Hündin (5) gekauft, mit der Bedingung der Züchterin, dass er sie im Sommer noch einmal zum Decken zu ihr bringt. Er hat auch einen Vertrag unterschrieben, dass er es macht, und er erst danach vom Besitzer (der er momentan ist) zum Eigentümer des Hundes wird. Nur, ist jetzt herausgekommen, dass der Hund Diabetes hat, und das wohl auch schon recht lange, ohne, dass die Züchterin etwas gesagt hat.
Meine Frage ist jetzt, ob man aufgrund der Erkrankung des Hundes aus dem Vertrag heraus kommt, da es eigentlich unmöglich ist, mit diesem Hund weiter zu züchten. Mein Vater möchte es auch gar nicht.
Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann:
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.
Der Vertrag kann rückabgewickelt werden, denn es liegt eine arglistige Täuschung durch Verschweigen vor. Die Verkäuferin/Züchterin hat Ihrem Vater bewusst verschwiegen, dass das Tier unter Diabtes leidet. Hierbei handelt es sich aber um einen Umstand, der für Ihren Vater von vertragswesentlicher Bedeutung war, denn der Hund sollte zur Züchtung eingesetzt werden. Dies wußte die Verkäuferin auch. Sie wäre vor diesem Hintergrund verpflichtet gewesen, diesen Umstand auch ungefragt Ihrem Vater zu offenbaren. Hätte sie Ihren Vater aber über diesen Umstand in Kenntnis gesetzt, hätte Ihr Vater sich nicht auf den Kaufvertrag eingelassen. Die Täuschung der Verkäuferin war somit auch ursächlich für den Abschluss des aufvertrages.
Dieses Verschweigen seitens der Verkäuferin begründet den Vorwurf der arglistigen Täuschung. Diese berechtigt zur Anfechtung des Vertrages mit der Folge, dass dieser in Wegfall gerät, also rechtlich beseitigt wird. Die ausgetauschten Leistungen sind sodann Zug um Zug einander zurückzugewähren. Ihr Vater sollte dementsprechend gegenüber der Verkäuferin schriftlich die Anfechtung des Vertrages wegen arglistiger Täuschung erklären und Rückgabe des Geldes Zug um Zug gegen Herausgabe des Hundes verlangen.
Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg
Schwerpunkt: Verbraucherrecht
Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten