Meine Frage zur vorzeigtigen Ablösung eines Kredites
Wir möchten nun nach ca 9 Monaten Laufzeit unseren Auto Kredit bei der Santander Bank ablösen da ich einen Käufer für das Auto habe.
Der Raten Kredit war auf eine Laufzeit von 5 Jahren berechnet. Des weiteren eine Ratenschutzversicherung für die 1500 pauschal berechnet wurden. Diese hab ich vor einigen Monaten schon gekündigt und man sagte mir das könne ich erst nach 3 Jahren!!
Was ist aber wenn ich das Auto jetzt schon Ablöse! Wird das noch verrechnet oder bekomme ich da keinen Cent mehr raus.
Meine Finanzierungs Daten:
Ab ca 1. September eine Summe von 12500!
Monatliche rate von 250 EUR
Zinsen mit 4,99
Die beantragte Ablöse Summe jetzt im Moment beträgt: 12550 EUR
Soll ich den Betrag zahlen und hoffen das sie es noch verrechnen oder muss ich darauf bestehen das ich einen geänderte Ablösesumme bekomme?
Antwort Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg
Schwerpunkt: Verbraucherrecht
Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.
Grundsätzlich müssen Sie damit rechnen, bei vorzeitiger Ablösung des aufgenommenen Ratenkredits eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Denn üblicherweise werden solche Entschädigungszahlungen für den Fall vorzeitiger Vertragsbeendigung vertraglich zwischen Bank und Kreditnehmer vereinbart. Mit der Vorfälligkeitsentschädigung lässt sich die Bank den über die vereinbarte Kreditlaufzeit erwarteten Zinsgewinn vergüten, der wegen der vorzeitigen Vertragsauflösung entfällt. Sollte auch in Ihrem Fall eine solche Entschädigungszahlung wirksam vereinbart worden sein, können Sie die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung anhand Ihrer Kreditdaten und der Laufzeit selbst ausrechnen.
An der Ratenschutzversicherung wird man Sie dagegen nicht festhalten können, denn nach Ablösung des Ratenkredits würde der wirtschaftliche Zweck der dem abgeschlossenen Versicherungsvertrag zugrunde liegt, entfallen. Mit anderen Worten: Es wäre unbillig, Sie an einem Vertrag festzuhalten, der seinen wirtschaftlichen Zweck nicht mehr erfüllen kann. Ihnen kommt insoweit ein Sonderkündigungsrecht gegenüber der Versicherung zu. Sie sollten daher der Auffassung der Versicherung widersprechen und von Ihrem Sonderkündigungsrecht in schriftlicher Form Gebrauch machen.
Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt