Vorwurf der Zechprellerei 


Meine Frage:

 

Mein Freund hatte mich anlässlich seines Geburtstages zu einem Essen in einer Gaststätte eingeladen. Ich hatte mich sehr auf dieses Essen gefreut. Nachdem wir unsere Bestellung aufgegeben hatten (Schnitzel mit Spargel und Sauce Hollandaise) warteten wir ca. 1 Stunde auf das Essen. Als dieses dann serviert wurde stellten wir fest, dass statt der Sauce Hollandaise das gesamte Essen mit Fett übergossen war und reklamierten das auch.
 
Die sehr freundliche Kellnerin entschuldigte sich, wies aber darauf hin,dass wir dann aber wieder 1 Stunde warten müssten.  Leider ließen wir uns überreden wenigstens noch die Sauce Hollandaise nachgereicht zu bekommen. Unser Hunger war groß und mein Freund fing bereits an die Kroketten zu essen. Als die Sauce Hollandaise dann kam probierte ich einen Spargel. Er war total hart. Ich probierte noch zwei weitere Spargel, aber das gleiche, der Spargel schien fast noch roh zu sein. Bei meinem Freund war es ebenso. Als wir dann die Schnitzel probierten, waren diese zäh und nur schwer zu kauen. Das reichte uns und wir schoben die Teller von uns.
 
Die Kellnerin kam dann auch gleich und fragte was mit dem Essen sei. Wir erklärten Ihr die Mängel und sagten Ihr das wir nicht einsehen würden dieses Essen zu bezahlen.  Sie entschuldigte sich wiederum vielmals sehr freundlich, zeigte sich einverstanden und kassierte uns nur die Getränke ab.
 
Während wir die Getränke austranken kam die Inhaberin der Gaststätte und meinte die Spargel wären ihrer Meinung nach bissfest, von dem Fett anstelle der Sauce Hollandaise wusste Sie nichts. Sie ging dann wieder und wir standen auf um  zu gehen. 
 
Jetzt wurden wir von einem tobenden und brüllenden Mann (Koch?) mit beleidigenden Worten beschimpft. Trotz beschwichtigender Versuche der herbeieilenden Gaststätten-Inhaberin lies er nicht von uns ab.
 
Als wir dann endlich gehen konnten kamm er nochmals schimpfend hinterher gerannt und notierte unser Autokennzeichen. Ich war völlig geschockt von den Ausfällen dieses Mannes und bin dann nach Hause gefahren und habe die Sache meinem Vater erzählt. Er äußerte die Befürchtung, dass es zu einer Anzeige wegen Zechprellerei kommen könnte. 
 
Ich und mein Freund fühlen uns aber völlig im Recht, die Kellnerin war einverstanden und weder die Gaststätten-Inhaberin noch dieser schreckliche Mann haben und gegenüber eine Bezahlung der Essen verlangt. Die Notierung meines Autokennzeichens macht mich nun aber unsicher. Kann da wirklich noch Unangenehmes auf uns zu kommen und was könnte schlimmstenfalls passieren?
(Name des Ratsuchenden liegt uns vor)
 

Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann:

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

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Sehr geehrte Ratsuchende,
 
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.
 
Eine Strafbarkeit wegen eines allein in Betracht kommenden Betruges nach § 263 StGB scheidet aus. Eine als Betrug strafbare Zechprellerei kommt nur in Betracht, wenn der Gast eine Bestellung aufgibt, obwohl er von vornherein beabsichtigt, nicht zu zahlen. In diesem Fall täuscht er über seine Zahlungswilligkeit oder Zahlungsfähigkeit und kann sich wegen Betruges strafbar machen. 
 
Daraus folgt, dass Ihnen keine strafbare Betrugshandlung zur Last gelegt werden kann. Denn Sie hatten von vornherein die Absicht, Ihr Essen auch zu bezahlen. Es mangelt Ihnen somit an jeglichem vorsätzlichem Handeln, das aber für eine Betrugsstrafbarkeit Voraussetzung ist. 
 
Ihr späterer Entschluss, das Lokal zu verlassen, ohne das Essen bezahlt zu haben, kann eine solche Vorsätzlichkeit nicht nachträglich begründen, denn dies geschah im Einvernehmen mit der Inhaberin der Gaststätte. Diese hatte aber auch die rechtliche Befugnis, Ihnen die Bezahlung zu erlassen, so dass Sie sich auch zivilrechtlich keinen Rückgriffsansprüchen ausgesetzt sehen  müssen.
 
Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu
haben.
 
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt