Meine Frage:
Ich habe im April diesen Jahres ein Fahrzeug von einem privaten Verkäufer für 8.000 Euro gekauft. Dieses Fahrzeug hatte vorne einen Schaden welcher jedoch behoben wurde. Vor dem Kauf bin ich mit dem Fahrzeug zur Tüv Stelle gefahren um dieses auf Mängel überprüfen zu lassen.
Einziger Mangel war, dass die Airbagleuchte komplett ohne Funktion war. Der Verkäufer sagte mir, dass es wohl mit einem Kabel zu tun hat welches ich kostengünstig austauschen könne. Also habe ich das Fahrzeug gekauft. Da ich nach einiger zeit misstrauisch geworden bin, habe ich das Instrumentenkombi selber aufgemacht und musste feststellen das die Airbagleuchte abgeklebt wurde, damit dessen Leuchten nicht zu sehen ist(Dieses habe ich auf Fotos festgehalten).
Ich habe das Auto nicht direkt beim Verkäufer reklamiert da ich mir dachte, dass ich den Fehler mit minimalem Kostenaufwand beseitigen könne. So habe ich das Fahrzeug bei der Werkstatt abgegeben. Nach 3 Terminen in der Werkstatt wurde festgestellt, dass sämtliche Steuergeräte im Fahrzeug getauscht wurden und gar nicht zu der von mir gekauften Fahrzeugausstattung passen. Somit würde auch nahe liegen, dass der Kilometerstand des Fahrzeuges nicht stimmt. Eine neue Codierung wäre laut Werkstatt nicht möglich. Einzige Lösung ist, die Steuergeräte gegen die Richtigen zu tauschen, welches mit Kosten in Höhe von ca. 2500 Euro verbunden ist und sogar danach das Risiko besteht, dass Folgefehler im System auftauchen, da am Fahrzeug rumgepfuscht wurde. Außerdem wurde mir von der Werkstatt berichtet, dass das Auto einen schwereren Unfall hatte. Der Verkäufer sagte nur, dass ein LKW beim Rangieren in das parkende Fahrzeug gefahren ist.
Wir haben einen Vertrag abgeschlossen. Nachträglich ist mir aufgefallen, dass der Verkäufer keinen Haken bei der der Frage, ob das Fahrzeug schon einen Unfall hatte bzw. ob Schäden vorliegen oder nicht, gemacht hat.
Ebenfalls hat er Verschwiegen das ein Reparaturstau vorliegt. Ich bin seit dem Kauf nur in Werkstätten (Klimaanlage ist defekt, Lüfter war defekt, Autogas Anlage ist undicht und eben die Airbagleuchte). Davon hat er nichts erwähnt.
Nun meine Frage, welche Chancen ich mir bei einem gerichtlichen Verfahren erhoffen kann? Ich möchte auf jedenfall den Kauf rückgängig machen.
(Name des Ratsuchenden liegt uns vor)
Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann:

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg
Schwerpunkt: Verbraucherrecht
Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten
Sehr geehrter Ratusuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.
Zunächst steht Ihnen ein Anfechtungsrecht wegen arglistiger Täuschung zu, wenn der Verkäufer Ihnen bewusst offenbarungspflichtige Umstände verschwiegen hat oder wenn er Sie bewusst getäuscht hat. Hier hat der Verkäufer Ihnen zunächst mitgeteilt, dass der PKW im Rahmen eines Rangiermanövers eines LKW einen Schaden erlitten hat, während der PKW nach Angaben der Werkstatt offensichtlich einen schweren Unfall hatte. Damit hat der Verkäufer Sie bewusst über das wahre Ausmaß des Unfalls getäuscht. Diese Täuschung war auch ursächlich für Ihre Kaufentscheidung, denn hätten Sie gewusst, dass es sich um einen schweren Unfallwagen handelt, hätten Sie den Vertrag nicht geschlossen oder jedenfalls nicht den Kaufpreis bezahlt, den Sie schließlich bezahlt haben.
Desgleichen liegt ein arglistige Täuschung durch Verschweigen vor, denn hinsichtlich der offensichtlich vorliegenden zahlreichen Mängel traf den Verkäufer eine Offenbarungspflicht bei den Vertragsverhandlungen. Die bezeichneten und erheblichen Mängel an dem PWK waren von vertragswesentlicher Bedeutung, was dem Verkäufer auch erkennbar war. Er hätte diese daher ungefragt offenbaren müssen. Auch hier gilt, dass Sie den Vertrag bei Kenntnis der Mängel nicht geschlossen hätten, und auch hier gilt daher, dass die arglistige Täuschung durch Verschweigen ursächlich war für den Vertragsschluss.
Aufgrund der arglistigen Täuschung können Sie den Vertrag gemäß § 123 BGB anfechten mit der Folge, dass der Vertrag rückabzuwickeln ist. Das bedeutet, dass Sie Zug um Zug gegen Rückgabe des PKW Ihren vollen Kaufpreis zurückverlangen können.
Die Aussichten, die arglistige Täuschung in einem Rechtsstreit auch unter Beweis stellen zu können, sind als sehr gut einzuschätzen. Zwar tragen Sie hier die Beweislast, allerdings können Sie anhand der Aussagen der Werkstattmitarbeiter und entsprechender Berichte und Unterlagen unter Beweis stellen, dass es sich um einen PKW handelt, der a) einen schweren Unfall erlitten hat und der b) eine Vielzahl erheblicher Mängel aufweist.
Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt