Umrüstung eines PKW auf LPG 


Meine Frage:

 

Im September 2010 habe ich meinen PKW auf LPG Umrüsten lassen. Da mein PKW ein Neuwagen BJ. 2010 ist fragte ich vorab die Firma ob der Umbau überhaupt möglich sei. Die Firma versicherte mir das es keinerlei Probleme geben würde. Der Umbau sollte 4-6 Wochen dauern. Nach 9 Wochen erhilt ich meinen PKW zurück, zwar mit Umbau aber ohne Gutachten welches man benötigt.
Die Firma schob den Fehler auf die nicht erreichten Werte bei der Abgasuntersuchung. Jedenfalls versicherten sie mir, das Gutachten in den kommenden "Monaten" nachzureichen.
 
Bis heute ist nichts passiert. Eine Vereinbarung zwischen mir und der Firma wurden getroffen, dass sie mir das Gutachten nachreichen und ich solange keine Kosten zahlen muss.
 
Nun ist fast ein Jahr vergangen und nichts ist passiert. Was habe ich nun für Möglichkeiten? Sollte ich die Firma "mahnen" und wenn nichts passiert wer trägt die Kosten für ein Gutachten, wenn es diese Firma nicht tut?
(Name des Ratsuchenden liegt uns vor)
 

Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann:

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

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Sehr geehrer Ratsuchender,
 
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.
 
Sie sollten die Firma zu unverzüglicher Fertigung und Übersendung des Gutachtens auffordern, denn hierzu ist die Firma vertraglich verpflichtet. Dies folgt nicht nur aus der später zwischen Ihnen und der Firma gesondert getroffenen Vereinbarung, sondern es ergibt sich schon aus dem ursprünglich geschlossenen Werkvertrag, der auch zur Erstellung des erforderlichen Gutachtens verpflichtete. 
 
Insofern steht Ihnen nach wie vor ein werkvertraglicher Erfüllungsanspruch zu, den Sie gegen die Firma geltend machen sollten. Setzen Sie der Firma zur Erfüllung dieses Anspruchs schriftlich eine Frist von ein bis zwei Wochen, und kündigen Sie an, dass Sie nach fruchtlosem Fristablauf Ihren Anpsruch auf dem Rechtswege durchsetzen werden. Weisen Sie in dem Schreiben zudem darauf hin, dass Sie sich zur notwendigen Rechtsverfolgung in diesem Fall der Unterstützung eines Rechtsanwaltes bedienen werden und dass die dadurch bedingten Mehrkosten ebenfalls die Firma zu tragen haben wird. 
 
 
Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
 
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt