Stornierung einer Urlaubsreservierung 


Meine Frage

Wir haben letztes Jahr im Juni auf einem Bauernhof Urlaub gemacht und im Anschluß daran für nächstes Jahr april-mai eine Vorabreservierung getätigt.
Wir haben darüber geredet das wir das bitte wie beim letzten Mal machen und diese nochmal bestätigen wenn die Reservierung fixiert wird.
Wir haben uns nicht mehr gemeldet und damit war die Sache für mich eigentlich erledigt.

Darauf hin hat sie mir einen Zettel im Format A5 gegeben den ich fälschlicherweise für ein Kontaktformular gehalten habe und dieser wurde auch dämmlicherweise durch mich ausgefüllt!

Der sieht ziemlich genau so aus:

 

 


Familie mustermann                                                                                                                                   1234 Dortmund               
Strasse 12                                          Urlaub auf dem bauernhof                                                        telefon 1234/1234
                                                                                                                                                                            Fax 1234/1234

Liebe Familie Mustermann,
hiermit bestätigen wir verbindlich unseren nächsten Urlaub auf ihrem Bauernhof in der Zeit
vom  30 April bis 7 Mai 2011-05-18                         

Bitte reservieren Sie uns entsprechend das Zimmer / die Wohnung    Nr. 4
Extras: Hund

Name:                  James Bond                       Tel.Nr.                  1234/1234
Straße:                 Waldstrasse ½                  Wohnort:            Bochum                             
Ort, Datum         18.06.  Dortmund            Unterschrift:     James Bond

Das rot markierte habe ich ausgefüllt.

So, mittlerweile kam der tag und dann haben sie angerufen und gemeint das sie auf uns warten und wir doch einen vertrag ausgefüllt haben und nun eben zahlen müssen.
Kurz danach kam eine email die so aussieht!


Hallo James,
 
anbei die Buchung von euch an uns für den 30.April - 7.Mai 2011. Die Wohnung kostet 64€ am Tag - als Stornierung werden 90% fällig das heißt 64,- x 7 = 448,-- - 10% =44,80 = 403,20€. Bitte überweist den Betrag innerhalb einer Woche auf das Konto 12341234 familie mustermann Bank 12341234 . Mit freundlichen Grüßen familie mustermann..

Telefoniert habe ich schon mit der Familie und wollte das so klären aber davon wollen die natürlich nichts wissen und möchten nun das Geld von mir.
Ausserdem behaupten sie das ich eine Reservierungsbestätigung erhalten habe, wo der Betrag festgehalten ist.  Diese habe ich aber nie gesehen!

Hätte ich diesen Zettel als Vertrag erkannt hätte ich natürlich storniert, so war es für mich erledigt da ich mich nicht mehr gemeldet habe.

Wie soll ich mich denn nun verhalten?
Leider habe ich nur eine kfz Rechtschutzversicherung und kann mir von der Seite keine hilfe erwarten.

Ist das nun wirklich ein bindender Vertrag?
Es steht ja nichtmal ein betrag im „Vertrag“

Irgendwie fühle ich mich regelrecht getäuscht!


Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

RA-Huettemann.de

Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.

Haben Sie im Anschluss an Ihren letztjährigen Urlaub eine Vorabreservierung vorgenommen, so wäre diese zunächst einmal  grundsätzlich bindend. Bedurfte es zur Wirksamkeit der Reservierung allerdings einer ausdrücklichen Bestätigung, und haben Sie das Ihnen überlassene Formular irrigerweise für ein Kontaktformular und nicht für die Bestätigung der Vorreservierung gehalten, so wäre Ihre daraufhin abgegebene Vertragserklärung wegen Irrtums anfechtbar.

Sie sollten daher schriftlich Ihre Anfechtung wegen Irrtums erklären.

Allerdings muss eine Anfechtung wegen Irrtums unverzüglich erfolgen, wie sich aus § 121 BGB ergibt:

Die Anfechtung muss in den Fällen der §§ 119, 120 ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat.

Daher wird die Wirksamkeit Ihrer Anfechtung davon abhängen, wann Ihnen das "Kontaktformular" zugegangen und Ihnen der unterlaufene Irrtum bewusst geworden ist. Mangels konkreter Angaben hierzu kann keine abschließende Aussage zu den Erfolgsaussichten einer Anfechtung getroffen werden.

Sollte die Anfechtung aber noch rechtzeitig erfolgt sein, wären Sie nach § 122 BGB zum Ersatz desjenigen Schadens verpflichtet, den Ihr Vertragspartner dadurch erlitten hat, dass er auf die Gültigkeit der Erklärung vertraut hat.

Diesen Vertrauensschaden muss die Gegenseite Ihnen aber konkret darlegen. Eine Stornogebühr von 90% des ursprünglich vereinbarten Reisepreises als Vertrauensschaden wäre daher auch nur dann gerechtfertigt, wenn man Ihnen im Einzelnen nachweisen würde, dass ein entsprechender Schaden deshalb entstanden ist, weil man darauf vertraut hat, dass Sie die Vorreservierung absprachegemäß einhalten.

Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt