Meine Frage zu Schadensersatz und Schmerzensgeld
Am 2.12.2009 wurde mir ein hüfttep eingesetzt. Bei dieser Op ist alles schiefgelaufen.Ich bekam einen anaphylaktischen Schock der eine Wiederbelebungsmaßnahme erforderlich machte. Ich stand dem Tod näher als dem Leben. Ich wurde ins künstliche Koma gelegt.Beim Aufwachen klagte ich über Gefühllosigkeit im Bein und konnte dieser auch in keinster Weise hochheben.
Es bestand der Verdacht das ein Nerv verletzt worden ist und man würde einen Neurologen hinzuziehen, aber es passierte nichts.Ich bekam sofort einen Rollstuhl verschrieben den ich heute immer noch nutzen muss. Auch habe ich Schmerzen in der
Hüfte was eine ständige Einnahme von Novalgin erfordert.
Diese Sache liegt der Gutachterkommision vor. Nun wurde ich in Ferndiagnose und nach Aktenlage und Röntgenbildern begutachtet. Da nichts davon in den Akten steht und der Arzt die Nerus Femoralisverletzung auch nicht zugibt wird mein Gesundheitszustand so beschrieben.
Der Gesundheitszustand ist nicht auf diese Op zurückzuführen.
Habe nun ein Attest von meinem Hausarzt das lautet Der Gesundheitzustand meiner Patientin Ist eindeutig und zweifelsfrei
auf diese Op zurückzuführen.
Die Nervverletzung wurde durch einen Neurologen zweifelfrei festgestellt.
Bin sofort berentet worden.Volle Erwerbsminderungsrente auf Dauer und habe einen Scwerbehindertenausweis 60% mit Merkzeichen G.Nun meine Frage. Kann ich Schadensersatz oder Schmerzensgeld fordern ? Da mir ja ein großer gesundheitlicher und finanzieller Schaden erstanden ist.
Antwort von Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg
Schwerpunkt: Verbraucherrecht
Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.
Ihnen stehen sowohl Schadensersatzansprüche als auch Schmerzensgeld zu, wenn Sie unter Beweis stellen können, dass die erlittenen gesundheitlichen Schäden und Beeinträchtigungen tatsächlich Folge der OP sind. In Arzthaftungsprozessen gelten gesteigerte Beweisanforderungen. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass allein der behauptete Behandlungsfehler schadensursächlich war. Das bedeutet, dass sich aus der Beweisführung des Anspruchstellers ergeben muss, dass jede andere Ursache auszuscheiden ist, die ebenfalls zu den Gesundheitsschäden hätte führen können oder geführt hat.
Die Diagnose Ihres Hausarztes legt nahe, dass die OP für Ihre Gesundheitsschäden allein ursächlich war. Sie werden allerdings nur mit dieser Diagnose allein den Ihnen obliegenden Beweis vor Gericht nicht führen können. Vielmehr werden weitere fachärztliche Gutachten erstellt werden müssen, aus denen sich die Schadensursächlichkeit der OP ergeben muss.
Gelingt Ihnen der Nachweis, können Sie in Anbetrecht des beschriebenen Schadensbildes nicht nur mit einem erheblichen Schmerzensgeld rechnen, sondern auch mit dem Ersatz eines möglichen Verdienstausfallschadens und dem Ausgleich weiterer ersatzfähiger Positionen.
Ich empfehle Ihnen dringend, sich der Unterstützung eines erfahrenen Rechtsanwaltes vor Ort zu versichern, denn in Arzthaftungsprozessen ist die erfolgreiche Führung eines Rechtsstreits ohne anwaltliche Hilfe kaum zu bewerkstelligen. Wenden Sie sich möglichst an einen Rechtsanwalt, der sich auf dieses Gebiet spezialisiert hat.
Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt