Rückzahlung eines Flugpreises bei kurzfristigem Reiseausfall 


Meine Frage:

 

Ich habe vor einer Woche eine Reise für mich und meine Familie nach Kuwait gebucht .  Das Flugdatum sollte der 24.06.2011 sein. Ich bekam sogar am darauf folgenden Tag eine Bestätigung für den Flug und ich sollte das Geld überweisen. Ich habe das Geld überwiesen ungefähr 2000 €. Heute als ich bei der Fluggesellschaft angerufen habe um nachzufragen, wann ich meine Tickets erhalten soll, da sagten sie mir dann, dass der Flug nicht stattfinden wird und ich als  "letzte" Wahl auf den 30.06.2011 umbuchen muss. Für mich eine Katastrophe, denn ich habe in Kuwait dort Termine und außerdem habe ich im  Hotel schon Zimmer ab dem 24.06.2011 reseviert und ich habe schon das Geld ans Hotel überwiesen.
 
Das Schlimmere ist:  Nun ich habe der Firma gesagt sie sollen mir  bitte mein Geld so schnell wie nur möglich zürücküberweisen,  jedoch war ihre Antwort, dass ich zwei wochen warten müsse, bis ich mein Geld erhalte.
 
Sie wurden sogar unhöflich mir gegenüber, nur, weil ich sie gebeten habe mein Geld so schnell wie möglich  zurückzusenden.
 
Jetzt meine Frage: Habe ich irgendein Recht diese Firma anzuzeigen? Wenn ja, welches Recht habe ich genau und was würde dann passieren, wenn ich die Firma anzeige?
(Name des Ratsuchenden liegt uns vor)
 

Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann:

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

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Sehr geehrter Ratsuchender,
 
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.
 
Im Falle einer kompletten Flugstornierung besteht nur dann kein Anspruch auf Rückzahlung eines schon erbrachten Reisepreises, wenn die Airline dem Kunden zeitnah auf einen zumutbaren Alternativflug umbuchen kann. Das ist bei Ihnen nicht der Fall, denn der angebotene Ersatzflug geht erst am 30.06., während Sie bereits sämtliche Vorbereitungen für Ihren Aufenthalt in dem Zielland ab dem 24.06. getroffen haben.
 
Sie haben daher einen Anspruch auf unverzügliche Rücküberweisung des Geldes. Es ist nicht ersichtlich, weshalb die Rücküberweisung des Geldes erst in zwei Wochen möglich sein soll. Die Airline ist vielmehr zu umgehender Rücküberweisung verpflichtet. 
 
Sie sollten kurzfristig einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen beauftragen, um Ihrem Rückzahlungsbegehren den entsprechenden Nachdruck zu verleihen.
 
Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
 
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt