Meine Frage:
Ich habe über www.hrs.de <http://www.hrs.de/> ein Hotel in Massachusetts, USA, gebucht. In der Auftragsbestätigung von HRS stand „Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis inbegriffen. Preisangaben einschließlich der Angaben zu Steuern sind Angaben des Hotels.“ Die ezahlung sollte dann vor Ort direkt ans Hotel gehen. Dort entpuppte sich der von HRS angegebene Endpreis dann aber als Nettopreis und ich musste doch noch Mehrwertsteuer (die normal übliche für Hotelübernachtungen im Staat Massachusetts) drauf bezahlen.
(Für den Fall vermutlich irrelevant: In einem Telefongespräch mit HRS teilte mir ein Mitarbeiter mit, dass es sich bei den Preisangaben um die allgemein gültigen Formulierungen für Buchungen in Europa handele, die also für USA nicht gelten würden, was aber nirgendwo im Vertrag vermerkt war.)
Frage: Handelt es sich bei dieser falschen Preisangabe schlicht und einfach um eine Pflichtverletzung laut § 280 BGB und HRS muss uns die Mehrkosten erstatten, oder kann die Firma sich mit Hilfe des zweiten Satzes „Preisangaben einschließlich der Angaben zu Steuern sind Angaben des Hotels“ irgendwie rausreden? Unser Vertragspartner war ja ausschließlich HRS, oder nicht?
(Name der Ratsuchenden liegt uns vor)
Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann:

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg
Schwerpunkt: Verbraucherrecht
Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.
Hinsichtlich des Vertragsverhältnisses zwischen dem buchenden Kunden und HRS sehen die Vertragsbedingungen des Anbieters ausdrücklich folgendes vor:
HRS gibt Ihnen die Möglichkeit,(Reise-) Leistungen Dritter über das weltweite Hotel-Reservierungs-System zu buchen. HRS bietet in eigener Verantwortung keinerlei Reiseleistungen an. Durch die Buchung kommt deshalb zwischen Ihnen und HRS lediglich ein Vermittlungsvertrag zustande, auf den die Vorschriften der §§ 651a ff. BGB keine Anwendung finden.
Das bedeutet, dass in Ihrem Fall der Reisevetrag mit dem Hotel in den USA, nicht aber mit HRS zustande gekommen ist. HRS fungiert insoweit lediglich als Vermittler zwischen Kunde und Hotel und erhält hierfür eine entsprechende Vermittlungsprovision.
Sie können daher auch keinerlei Ersatzansprüche gegen HRS geltend machen, denn Durchführung und Abwicklung sämtlicher reisevertraglicher Leistungen oblag allein dem Hotel, mit dem Sie den Vertrag geschlossen haben. Daher ist es auch durchaus üblich und zulässig, wenn HRS darauf hinweist, dass alle Preisangaben einschließlich solcher zur Steuer Angaben des Hotels sind.
Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt