Meine Frage:
Ich habe am 2.Mai dieses Jahres mein PKW MB B180CDI zur MB- Niederlassung nach Mannheim gebracht, da die Klimaanlage nicht funktionierte. In der Hoffnung, dass es über die Garantie abgewickelt wird, wurde ich mit einer Horror Rechnung geschockt. Die Befüllung Kostete mich sage und schreibe 409€. So viel verdiene ich in einer Woche. Das schlimmste ist, dass nach 2 Wochen wieder das Gas entwischt ist und somit die Klinmaanlage wieder nicht funktionierte. Die 409€ haben sich damit wortwörtlich verflüchtigt.
Traue mich gar nicht mehr noch mal hinzugehen die würden es wieder für 400€ befüllen und die Leckage wahrscheinlich für ca 500€ beheben zu lassen. Gibt es da keine Grenze? Haben Sie einen Tipp für mich?
(Name des Ratsuchenden liegt uns vor)
Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann:

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg
Schwerpunkt: Verbraucherrecht
RA-Huettemann.de
Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.
Sie sollten unverzüglich von Ihren Gewährleistungsrechten gegenüber der Niederlassung Gebrauch machen. Der Vertrag über die Reparatur Ihres PKW ist ein Werkvertrag im Sinne des § 631 BGB. Ist die von der Werkstatt erbrachte Werkleistung (Reparatur) mangelhaft - was hier ersichtlich der Fall sein dürfte -, stehen Ihnen die Rechte aus § 634 BGB zu.
Danach haben Sie zunächst das Recht der Nacherfüllung gegenüber der Niederlassung. Das bedeutet, dass die Werkstatt die nach wie vor nicht behobenen Mängel der Klimaanlage zu beseitigen hat. Sämtliche mit der Durchführung der Nacherfüllung verbundenen Kosten hat die Niederlassung zu tragen.
Suchen Sie daher zeitnah die Niederlassung unter Vorlage Ihrer Reparaturrechnung auf, und verlangen Sie die Beseitigung der Mängel im Wege der Nacherfüllung.
Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt