Hinausgezögerte Kaufpreiszahlung 


Meine Frage:

Ich verkaufe einige Dinge üder einen Online - Flohmarkt und habe dort eine Stammkundin. Sie hatte nun wieder bei mir gekauft und diesmal habe ich es ihr vorab geschickt bevor ich Geld erhalten hatte. Nun vertröstet sie mich seit ca. 6  Wochen. Immer wieder versichert sie mir, dass das Geld unterwegs ist oder, dass die Bankberater im Urlaub sind. Immer wieder eine neue Ausrede.

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

RA-Huettemann.de

Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten

 

Was kann ich nun tun um an mein Geld zu kommen?
(Name der Ratsuchenden liegt und vor)
 

Antwort von Herrn Rechtanwalt Hüttemann:

 

Sehr geehrte Ratsuchende,
 
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.
 
Sie sollten sich unter den geschilderten Bedingungen nicht weiter hinhalten lassen. Setzen Sie ein Schreiben auf, in welchem Sie die Kundin zu unverzüglicher Kaufpreiszahlung auffordern. Setzen Sie ihr zur Erfüllung dieser Pflicht eine Frist von sieben Tagen, innerhalb derer Sie den Eingang des Betrages auf Ihrem Konto erwarten. Kündigen Sie der Kundin an, dass Sie nach fruchtlosem Fristablauf Ihren Zahlungsanspruch notfalls auch auf dem Rechtswege durchsetzen werden.
 
Verbinden Sie dies zugleich mit dem Hinweis, dass Sie zur Rechtsverfolgung einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Inrteressen beauftragen werden und dass die dadurch bedingten zusätzlichen Kosten ebenfalls von der Kundin zu tragen sein werden.
 
Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
 
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt