Einbeziehung von AGBs bei dem Entleihen von Büchern 


Meine Frage:

 

Ich habe einige Bücher in der Stadtbücherei ausgeliehen und konnte sie aus zeitlichen Gründen nicht rechtzeitig abgegeben. Ich bekamm zuerst einen Brief in dem sie mir schrieben, dass ich doch bitte die Bücher abgeben möge und das den Betrag x kostet. Dann kam die nächste in der ich wieder daran erinnert wurde die Bücher abzugeben. Schließlich bekam ich gestern einen Brief in dem ich aufgefordert wurde 90€ zu bezahlen. 10€ davon kostet alleine nur die Mahnungen, aber die ersten beiden waren nur Erinnerungen, also dürften diese dann nicht berechnet werden?
 
Ich habe bei der Beantragung des Büchereiausweises nur meine Personaldaten angeben müssen und mir wurden zu keinem Zeitpunkt die AGBs der Bücherei vorgelegt, noch wurde ich auf sie hingewiesen oder hingen sie gut sichtbar. Nachdem ich unterschrieben hatte wurde mir ein Flyer gegeben, in welchem steht wie die Gebüren bei Verzug berechnet werden. Als ich die Bücherei darauf ansprach meinte diese, dass sie nicht dazu verpflichtet sind mir die AGBs zu zeigen und falls ich jetzt nicht sofort zahlen werde, werden sie den Fall an die Stadtverwaltung weiter geben und
mein Kotot gepfändet.
 
Ist nicht jedes Unternehmen dazu verpflichtet auf AGBs vor dem Unterzeichnen eines Vertrages hinzuweisen und kann mein Konto einfach so gepfändet werden?
(Name des Ratsuchenden liegt uns vor)

Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann:

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

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Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten

 

Sehr geehrter Ratsuchender,
 
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.
 
Eine Kontopfändung müssen Sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht fürchten, denn eine solche Pfändungsmaßnahme setzt grundsätzlich voraus, dass gegen Sie zunächst ein vollstreckbarer Titel bei Gericht erwirkt wird. Davon sind Sie aber noch weit entfernt, so dass Sie nur aufgrund der Geltendmachung der Forderung nicht von einer Kontopfändung bedroht sind. 
 
Soweit Ihnen bisher nur Zahlungserinnerungen zugegangen sind, erscheinen die 10 Euro Mahnkosten in der Tat nicht nachvollziehbar. Sie sollten den Forderungsbetrag um diese Kostenposition kürzen. 
 
Wenn Sie im Übrigen nach Angabe Ihrer Personalien bei Abschluss des Vertrages mit der Stadtbücherei den Flyer mit den für Verzug maßgeblichen Gebühren erhalten und auch gelesen haben, besaßen Sie aber jedenfalls Kenntnis davon, dass Sie im Verzugsfalle mit entsprechenden Gebührenzahlungen zu rechnen haben würden.
 
Selbst wenn es daher nach Ihren Angaben an einem sichtbaren Hinweis auf die zugrunde liegenden AGB gemangelt haben sollte, wird es für Sie kaum möglich sein, sich Ihrer Zahlungspflicht zu entziehen.
 
 
Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
 
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt