Ausbleibende Zahlung nach Abschluss eines Kaufvertrages 


Meine Frage:

Ich habe eine Frage bezüglich eines Verkaufs in einem Internetforum.

Ich habe einer Userin in einem Forum einige Sachen verkauft und bot ihr an, dass sie bis zum  12.05. Waren sammeln kann und erst dann bezahlen müsse. Sie hatte 6 Wochen gesammelt und es wurde auch ein Verkaufsthema erstellt mit allen Waren, bei denen sie den Preis stets bestätigt hat.

Am 10:05. meldete sich dann Ihr Ehemann bei mir und teilte mir mit, dass seine Frau im Krankenhaus liege.

Am 20. Mai wollte der Mann das Geld überweisen. Als schließlich kein Geld bei mir einging, fragte ich weiter nach. Man versprach mir immer wieder, dass das Geld bald komme. Letzte Woche teilte man mir sogar mit, dass das Geld abgebucht sei.

Nun hat sie mir fast 6 Wochen nach Zahldatum erklärt, dass ihr Mann wohl arbeitslos wird und sie nicht wisse, wie sie die Ware bezahlen soll.

Ich bin jedoch der Meinung, dass wir einen gültigen Kaufvertrag geschlossen haben, denn mit der Bestätigung des Kaufes im Forum hat sie ja den Kauf bestätigt. Das Verkaufsthema ist im Forum auch noch immer vorhanden.

Wie kann ich mich jetzt verhalten? Es sind ja nun schon 5 Wochen seit dem vereinbarten Zahlungstermin verstrichen.

(Name der Ratsuchenden liegt uns vor)

 

Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann:

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

RA-Huettemann.de

Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stelllung nehme.

Nach Ihren Sachverhaltsangaben haben Sie einen rechtsgültigen Kaufvertrag abgeschlossen. Können Sie diesen - anhand der geführten Mail-Korrespondenz - nachweisen, haben Sie auch einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung Zug um Zug gegen Übersendung der verkauften Ware, beziehungsweise auf sofortige Kaufpreiszahlung, wenn dem Käufer die Ware bereits übersandt wurde.

Weigert sich der Käufer nunmehr, seinen vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen, so sollten Sie diesen zunächst in Verzug setzen. Zu diesem Zweck schreiben Sie ihn an und fordern ihn auf, den vereinbarten Kaufpreis innerhalb einer Frist von sieben Tagen zu überweisen.

Kündigen Sie in dem Schreiben zugleich an, dass Sie nach Ablauf dieser Frist und bei ausbleibender Zahlung Ihren Zahlungsanspruch notfalls auch auf dem Rechtswege durchsetzen werden. Verbinden Sie dies mit dem Hinweis, dass Sie sich hierzu eines Rechtsanwaltes bedienen werden und dass der Käufer die dadurch bedingten Mehrkosten ebenfalls zu tragen haben wird.

Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt