Meine Frage:
Ich wurde erst gestern wieder beim Telefonieren hinterm Steuer erwischt und habe dann mit diesem Punkt bald gesamt 14 Punkte. Ist es möglich meinen deutschen Führerschein in einen englischen
Führerschein umschreiben zu lassen, wenn kein Fahrverbot besteht?
Meiner Information nach bekommt man im Falle eines Verkehrsdeliktes mit einem englischen Führerschein keine Punkte in Flensburg eingetragen.
Ist das so korrekt?
(Name des Ratsuchenden liegt uns vor)
Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann:

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg
Schwerpunkt: Verbraucherrecht
Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.
Grundsätzlich sind in anderen EU-Mitgliedsstaaten erworbene Fahrerlaubnisse EU-weit gültig, und die einzelnen Nationalstaaten sind verpflichtet, diese Fahrerlaubnisse anzuerkennen. Allerdings muss der Führerscheinerwerber die ausländische Fahrerlaubnis im Rahmen eines zeitlich zusammenhängenden Aufenthaltes in dem Ausstellerland erwerben, der mindestens 185 Tage umfassen muss.
Werden diese Voraussetzungen nicht beachtet - vielfach werden im Internet unseriöse Angebote unter Verstoß gegen diese Vorgaben gemacht - , wird die ausländische Fahrerlaubnis nicht anerkannt. Im schlimmsten Fall läuft der Betroffene dann Gefahr, sich wegen Fahrens ohne Führerschein strafbar zu machen.
Auch wenn Sie in Besitz einer ausländischen Fahrerlaubnis sind, werden sämtliche Verkehrsverstöße gemeldet. Diese Meldepflicht besteht völlig unabhängig davon, aus welchem Ausstellerland die Fahrerlaubnis stammt. Über den Erwerb einer englischen Fahrerlaubnis werden Sie daher für den Fall künftiger Verkehrsverstöße mögliche weitere Eintragungen nicht vermeiden können.
Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt