Zahlung auf eine Vermittlungsgebührenvereinbarung auch nach Kündigung der Lebensversicherungspolice 


Frage zur Vermittlungsgebührenvereinbarung

Im vergangenen Jahr habe ich eine fondsgebundene Lebensversicherung bei der Atlanticlux als Nettopolice abgeschlossen, daneben eine
Vermittlungsgebührenvereinbarung Über das Vermittlerhonorar von ca. 4.000.- Euro (in 60 Raten).

Ist es wirklich zutreffend, dass man aus diesen Vermittlungsgebührenvereinbarungen nicht heraus kommt und bis zum Ende zahlen muss, auch wenn die Versicherung schon gekündigt ist, oder gibt es da irgendein Schlupfloch?

 

Antwort von Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

RA-Huettemann.de

Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten


Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.

Leider schließen immer noch Verbraucher deratige vermeintlich lukrative Lebensversicherungen ab, die mit Vermittlungsgebührenvereinbarungen gekoppelt sind, auf die auch dann noch gezahlt werden muss, wenn die Police gekündigt wird. Leider hat die Rechtsprechung diese Vereinbarungen nicht beanstandet, so dass diese grundsätzlich als wirksam anzusehen sind.

Allerdings besteht die Möglichkeit, einen Schadensersatzanspruch gegen den Vermittler geltend zu machen, wenn Sie den Nachweis führen können, dass Sie bei Vertragsschluss falsch beraten worden sind.

Sollten in Ihrem Fall solche Voraussetzungen vorliegen, so sollten Sie sich unter Vorlage sämtlicher Ihrer Vertragsunterlagen an die örtliche Verbraucherschutzzentrale wenden. Sollten sich im Zuge einer solchen Nachprüfung Aussichten auf einen Schadensersatzanspruch gegen den Vermittler ergeben, sollten Sie einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen beauftragen.

Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt