Vorlage einer Geburtsurkunde zur ärztlichen Prüfung 


Meine Frage:

 

Ich habe da ein großes Problem. Ich bin seit 1994 deutsche Staatsbürgerin (Einbürgerung in Stuttgart). Ich wurde in Teheran 1984 geboren und besitze leider keine Geburtsurkunde. Nun habe ich mich versucht für die 1.Ärztliche Prüfung anzumelden, jedoch verweigert mir eine MItarbeiterin des Landesprüfungamtes im Saarland die Zulassung, weil ich keine Gebusrturkunde habe. Ich habe mich darufhin mit der Iranischen Botschaft in Verbindung gesetzt, doch dort werd ich innerhalb der Botschaft hin und her geschubst. Ich habe daraufhin eine E-Mail verfasst auf die ich bis heute keine Antwort bekommen habe.
 
Der Versuch das Krankenhaus in Teheran zu kontaktieren ging nach hinten los, weil es das Krankenhaus nicht mehr gibt. Ich habe das Einbügerungsamt in Stuttgart angeschrieben, in der Hoffnung
die haben irgendein Dokument (außer der Einbügerungsurkunde, die wollte die Dame nicht anerkennen) was ich vorlegen kann. Leider warte ich da auch noch auf eine Antwort.
 
Die Dame im Landesprüfungsamt hat mir Zeit bis zum 25.07 gegeben, und möchte die Geburtsurkunde sehen. Ich weiß nicht wie ich an eine rankommen soll. Aus Internetforen habe ich herausgelesen, dass es unmöglich ist eine Geburtsurkunde aus dem Iran zu bekommen, und wenn nur wenn man vor Ort ist und "Schmiergeld" dabei hat. Ich habe die Zeit nicht in den Iran zu
fliegen und Ämter zu bestechen. Ich weiß nicht was ich machen soll.
(Name der Ratsuchenden liegt uns vor)
 

Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann:

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

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Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten

 

Sehr geehrte Ratsuchende,
 
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.
 
Ist es Ihnen objektiv nicht möglich, die erforderliche Geburtsurkunde zu beschaffen, so kann das Landesprüfungsamt auch nicht auf deren Vorlage bestehen. In Anbetracht der grundlegenden Bedeutung der anstehenden Prüfung mit Blick auf Ihr Grundrecht der Berufsfreiheit aus Artikel 12 des Grundgesetzes wäre dies unverhältnismäßig und damit im Ergebnis nicht rechtens.
 
Sie sollten insoweit einen Antrag auf Befreiung von der Pflicht zur Vorlage der Geburtsurkunde bei dem Landesprüfungsamt stellen. Lehnt die Behörde Ihren Antrag ab, sollten Sie umgehend Widerspruch hiergegen einlegen. Da Zeitablauf droht, könnte dieser Widerspruch gegebenenfalls mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bei dem Verwaltungsgericht kombiniert werden. 
 
Zugleich sollten Sie zur Glaubhaftmachung des Umstandes, dass es Ihnen trotz der Einschaltung der iranischen Botschaft unmöglich war, eine Urkunde zu beschaffen, eine Versicherung an Eides Statt abgeben und diese dem Landesprüfungsamt vorlegen. Soweit Sie hierüber verfügen, sollten Sie zudem einen Auszug aus Ihrem Familienbuch beibringen. In einigen Bundesländern wird auch die Vorlage solcher Unterlagen als ausreichend erachtet.
 
Es kann sich für Sie empfehlen, Ihre einzelnen Schritte von einem im Verwaltungsrecht erfahrenen Rechtsanwalt vor Ort begleiten zu lassen. Dieser könnte Ihnen auch im Falle einer Ablehnung Ihres Befreiungsantrages unterstützend zur Seite stehen.
 
Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
 
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt