Verzögerte Scheckgutschrift durch eine Bank 


Meine Frage:

 

Ich habe am 13.5 bei meiner Zeitarbeitsfirma einen Lohnvorschuss geholt habe dann einen Scheck bekommen. Ich bin zu meiner Bank in Frankfurt a. Main und wollte diesen auf mein Konto einzahlen lassen.
 
Ich dachte, ich habe in einer Woche meine Gutschrift, aber dem war nicht so. Ich warte heute noch auf eine Gutschrift und bin langsam aber sicher echt verärgert. Leider musst ich jetzt deswegen auch meine Daueraufträge stoppen, ich bekomme wieder Probleme und habe eigentlich keine Lust Ärger zu bekommen.
 
Ich habe meine Bank angeschrieben und habe vor etwa zwei wochen nur ein Formschreiben bekommen. Als ich der Bank jetzt ein Ultimatum gesetzt habe und gesagt habe, dass ich einen Anwalt einschalten werde, habe ich jetzt ein Schreiben bekommen wo ich die Schecknummer aufführen soll, Kontonummer des Ausstellers etc.pp.
 
Meine Frage: Kann man rechtliche Schritte gehen um die Ausfälle zu entschädigen?  Es ist zwar kein großer Betrag,  aber ich wohne mit meiner Schwester zusammen und selbst sie hab ich da durch mit rein gerissen weil sie auf ihren Teil der Miete warten musste und ja auch laufende kosten hat.
 
Und man sollte schon meinen das eine sehr große Bank (Postbank) es hinbekommt ein einfachen Scheck zu bearbeiten und gutzuschreiben. 
(Name des Ratsuchenden liegt uns vor)
 

Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann:

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

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Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten

 

Sehr geehrter Ratsuchender,
 
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.
 
Die Wertstellung eines Schecks erfolgt in der Regel innerhalb weniger Bankarbeitstage nach dessen Einreichung. Die Gründe und Umstände für die verzögerte Gutschrift sind daher nicht nachvollziehbar. Soweit es sich um einen ordnungsgemäß aussgestellten Scheck handelt, und soweit das Konto Ihres Arbeitgebers Deckung aufweist, haben Sie als Kunde der Bank einen vertraglichen Anspruch auf unverzügliche Gutschrift des Betrages nach Ablauf von deutlich über einem Monat.
 
Sie sollten die Bank daher schriftlich und unter Setzung einer knappen Frist von drei bis fünf Tagen zur Gutschrift der Schecksumme auffordern. Kündigen Sie der Bank an, dass Sie nach fruchtlosem Ablauf der Frist Ihren Wertstellungsanspruch notfalls auf dem Rechtswege durchsetzen werden und dass Sie sich hierzu eines Rechtsanwaltes bedienen werden. Die für Ihre Rechtsverfolgung Ihnen entstehenden Kosten für den Anwalt hätte die Bank zu tragen.
 
Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
 
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt