Umzug ins Ausland und Kündigung eines Handyvertrages 


Meine Frage:

 

Ich bin bereits seit etlichen Jahren Kunde bei O2 und habe einen Vertrag mit Festnetz (Homezone). Im Herbst 2010 habe ich meinen bestehenden Vertrag für 2 Jahre verlängert, da ich immer zufrieden war. Jetzt werden wir allerdings im August aus beruflichen Gründen nach Belgien umziehen. Somit ist der Vertrag für mich nicht mehr interessant, da ja das Hauptanliegen (Handy- und Festnetzanschluss in einem) nicht mehr erfüllt wird. Ich habe bei O2 nachgefragt, ob es einen Vertragspartner in Belgien gibt, auf den man meinen Vertrag umschreiben könnte, dies wurde aber verneint. Mir wurde allerdings angeboten, den Vertrag aus Kulanz vorzeitig zu beenden, wenn ich diverse Dokumente vorlegen würde (dies wäre kein Problem) und 140 € zahlen würde (umgerechnet 10 € –statt jetzt 20 €- für jeden Monat bis zum regulären Vertragsende, allerdings ohne, dass ich den Vertrag nutzen könnte).
 
Meine Frage: ist dies rechtens oder habe ich irgendeine Möglichkeit, aus dem Vertrag rauszukommen, da mein Hauptanliegen (Handy- und Festnetzanschluss) seitens O2 nicht mehr erfüllt werden kann?
(Name der Ratsuchenden liegt uns vor)
 

Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann:

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.

Auf den Vorschlag des Mobilfunkanbieters müssen und sollten Sie sich nicht einlassen, denn Ihnen steht ein außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund zu. Dieses ergibt sich aus § 314 BGB, der folgendes regelt:

Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

Diese Voraussetzungen liegen in Ihrem Fall vor, und in aller Regel wird dies in derartigen Fällen von Mobilfunkanbietern auch ohne weiteres akzeptiert. Soweit Sie daher entsprechende Unterlagen vorlegen können, aus denen sich ergibt, dass Sie tatsächlich ins Ausland ziehen, ist der Anbieter verpflichtet, Sie aus dem Vertrag zu entlassen, ohne dies an eine weitere Zahlungspflicht zu knüpfen.

Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt