Meine Frage:
vor ca. 2 Monaten habe ich meinen Stromanbieter gewechselt und meinem bis dahin liefernden Anbieter den Zählerstand zugeschickt. Gestern bekam ich vom bisherigen Anbieter eine Abschlussrechnung in Höhe von 170,71 Euro. Zuvor hatte ich Monatsabschläge in Höhe von 30 Euro gezahlt. Zudem wohne ich in einem Single-Haushalt, bin Student und selten Zuhause. Standbybetrieb haben nur mein Kühlschrank, mein Telefon und mein Sat-Receiver.
Bei der Jahresabrechnung, die davor stattfand, wurde mir von dem Anbieter sogar Geld gutgeschrieben und wir haben in beiderseitigem Einverständnis den monatlichen Abschlag trotzdem von 28 auf 30 Euro erhöht. Deswegen kann ich das
jetzt nicht nachvollziehen und bin eigentlich auch nicht dazu Bereit, diesen Betrag nachzuzahlen. Auf telefonische Anfrage beim ehemaligen Anbieter wurde mir gesagt, das ich vermutlich damals falsch beraten wurde.
Was kann ich tun? Bin leider nicht Rechtsschutzversichert.
(Name des Ratsuchenden liegt uns vor)
Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann:

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg
Schwerpunkt: Verbraucherrecht
Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.
Aus Ihren Sachverhaltsangaben ist zu schließen, dass sich aus der Rechnung nicht in nachvollziehbarer Weise ergibt, wie der Anbieter zu einer derart hohen Schlussforderung kommt. Dann müssen Sie aber auch nicht zahlen, denn grundsätzlich ist der Anbieter verpflichtet, die Rechnung so schlüssig zu stellen, dass der Kunde ihr ohne eigene umfangreiche Kalkulationen alle wesentlichen Daten entnehmen können muss. Genügt Ihre Schlussrechnung nicht diesen Anforderungen, sind Sie auch ncht zur Zahlung verpflichtet.
Sie sollten den Anbieter daher zu ordnungsgemäßer Rechnungsstellung auffordern und bis dahin keine Zahlungen erbringen. Geht Ihnen eine nachgebesserte Schlussrechung zu, und hegen Sie nach wie vor Zweifel an deren Richtigkeit, empfehle ich Ihnen, die Rechnung Ihrer örtlichen Verbraucherzentrale zur Überprüfung vorzulegen.
Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt