Sonderkündigungsrecht Stromio 


Meine Frage zum Sonderkündigungsrecht bei Stromio

Im April bin ich in eine neue Wohnung gezogen und habe mich dann bei Stromio angemeldet weil es dort angeblich billiger war.
Jedenfalls ab Juli 2010 habe ich dann bei denen den Strom bezogen es lief alles über email und ab und zu rief ich dort auch mal an.

Jedenfalls es geht darum das ich den Strom im März 2011 abgemeldet habe, habe auch von denen eine email erhalten mit der Nachricht das es gekündigt ist und das keine hohe Nachzahlung folgen wird. Monatlichhabe ich erst 30 Euro für einen single Haushalt in einer 60qm Wohnung bezahlt dann im ca. Dezember musste ich auf einmal 41 Euro zahlenobwohl ich vorher so eine Karte bekommen hatte wo man schrieb das der Strom billiger wird.

Na ja ich zahlte es. Nun kommt die Endabrechnung also das was ich den zahlen soll und es ergibt sich eine Summe vom ca.
362 Euro. Ich rief die an und eine Kundenberaterin dort sagte mir legen sie Wiederspruch ein, das tat ich auch alles doch ich bekam von den keine Antwort sondern nur ein Schreiben das die das Geld von meinem Konto nicht abbuchen konnten und ich deswegen noch 10 Euro Gebühren zahlen soll und wenn ich nicht reagiere es geht an denInkassodienst. Tja und nun habe ich ein schreiben von den wo ich jetztüber 460 Euro zahlen soll und das bis zum 19.6.

Was kann ich denn jetzt machen? Soviel Geld habe ich gar nicht zur verfügung und eine Antwort von denen habe ich bis jetzt ja auch nicht bekommen. Ich bin etwas verzweifelt können sie mir das einen Rat geben
oder sollte ich gleich einen Anwalt einschalten?

 

Antwort Rechtanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

RA-Huettemann.de

Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.

Haben Sie zunächst für Ihren Single-Tarif 30 Euro pro Monat bezahlen müssen, und hat der Anbieter sodann den Tarif auf 41 Euro pro Monat erhöht, so stand Ihnen mit Bekanntgabe dieser Tariferhöhung ein Sonderkündigungsrecht zu. Von diesem Sonderkündigungsrecht haben Sie leider keinen Gebrauch gemacht, sondern in der Folgezeit den höheren Tarif gezahlt. Dieser ist damit auch Vertragsbestandteil geworden.

Nicht nachvollziehbar ist allerdings die Höhe der Nachzahlung, denn wenn die Tariferhöhung erst im Dezember in Kraft getreten ist, Sie aber schon im März gekündigt haben, ist nicht plausibel, weshalb Sie nun 362 Euro Nachzahlung leisten sollen. Sie sollten daher von dem Anbieter zunächst verlangen, dass er Ihnen detailliert darlegt, wie sich die Höhe der Nachzahlung erklärt und aus welchen Einzelbeträgen diese sich zusammensetzt. Bis zur Übersendung einer nachvollziehbaren Aufschlüsselung der Nachzahlung sollten Sie jede Zahlung verweigern.

Hält der Anbieter an seiner Forderung fest, ohne Ihrer Aufforderung nach Aufschlüsselung der Kosten nachzukommen, sollten Sie Ihre örtliche Verbraucherschutzzentrale aufsuchen und um Überprüfung der Rechnung bitten.

Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt