Meine Frage:
im Februar 2010 nahmen mein Mann und ich einen Kredit bei der HypoVereinsbank auf. Dieser wurde uns nur genehmigt, da jeder von uns eine Restschuldversicherung abgeschlossen hat. Wir sind seit 12 Jahren Kunden dieser Bank und haben auch einen Baukredit bei dieser abgeschlossen.
Im März diesen Jahres haben wir den Kredit abgelöst, weil wir bei einer anderen Bank bessere Konditionen zwecks der monatlichen Belastung erhalten haben (ohne RSV).
Nach Zahlung des Betrages teilte uns die Bank mit, dass wir 3.520,00 € aus der RSV zurück erhalten. Wir waren ziemlich geschockt, denn jeder von uns hat 6.400,00 € gezahlt, also insgesamt haben wir 12.800,00 € eingezahlt. Wir können dies nicht verstehen, da der Vertrag gerade mal ein Jahr gelaufen ist und wir haben sicherlich nur die Versicherung bezahlt, statt Raten abzuzahlen.
Wir haben zwischenzeitlich Widerspruch bei der Geschäftsleitung der Bank eingelegt. Das war vor 4 Wochen. Leider haben wir bis heute keine Antwort erhalten. So geht die eigene Hausbank mit Ihren Kunden um.
Was können wir Ihrer Meinung nach tun. Lohnt es sich, einen Anwalt einzuschalten oder haben wir hier keine Chance?
(Name der Ratsuchenden liegen uns vor)
Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann:

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg
Schwerpunkt: Verbraucherrecht
Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.
Ohne genaue Kenntnis aller einzelnen vertraglichen Vereinbarungen zu Ihrem Kreditvertrag und der abgeschlossenen Restschuldversicherung lässt sich leider keine verlässliche rechtliche Bewertung vornehmen. Es ist allerdings nicht unüblich, dass sich Banken und die mit Ihnen zusammenarbeitenden Versicherungen entsprechende Einbehalte bei vorzeitiger Kreditablösung in den Vertragsbedingungen vorbehalten.
Dennoch sollten Sie die angestellte Berechnung unbedingt nachprüfen lassen. Hierzu sollten Sie sich am besten an eine Verbraucherzentrale wenden und dieser sämtliche Vertragsunterlagen überlassen, aus denen sich die Eckdaten von Restschuldversicherung und Kredit ergeben müssen. Auf dieser Grundlage kann sodann eine seriöse Überprüfung der Abrechnungen erfolgen.
Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt