Meine Frage:
Ich habe mich auf der Internetseite total-blond.de registriert und dort gibt es nirgendwo einen Hinweis, dass es Geld kostet nur wenn man genauer hinsieht bemerkt man es. Meine
Frage ist nun: wie funktioniert das Wiederrufsrecht?
Weil ich:
A. es nicht bezahlen kann da ich noch nicht in der Ausbildung bin und
B. keinen Hinweis auf der Webseite gesehen habe
Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann:

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg
Schwerpunkt: Verbraucherrecht
Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.
Eine vertragliche Bindung, die Sie zur Zahlung verpflichten würde, ist nicht entstanden, wenn Sie im Rahmen des Anmeldevorganges auf der Seite nicht ausdrücklich auf die Entgeltpflichtigkeit einer Dienstleistung hingewiesen worden sind.
Die Rechtsprechung hat mittlerweile zudem klar gestellt, dass selbst durch eine Registrierung auf solchen Seiten keine vertragliche Bindung entstehen kann, wenn die Seite so unübersichtlich und irreführend gestaltet ist, dass dem Kunden gar nicht bewusst ist, eine ihn verpflichtende Vertragserklärung durch die Registrierung abzugeben.
Diese Voraussetzungen liegen in Ihrem Fall vor. Sie sind daher auch zu keinerlei Zahlungen verpflichtet, denn eine vertragliche Bindung ist nicht entstanden.
Machen Sie dennoch ausdrücklich von Ihrem 14-tägigen gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch. Tun Sie dies möglichst schriftlich und per Einschreiben mit Rückschein, damit Sie auch beweisen können, dass dem Anbieter Ihre Widerrufserklärung zugegangen ist.
Sollte die 14-tägige Widerrufsfrist schon verstrichen sein, fechten Sie den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an (Einschreiben mit Rückschein). Nutzen Sie hierzu das Musterschreiben des Verbraucherschutzes auf folgender Seite:
http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/UNIQ129788269812327/link618091A.html
Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt