Probleme mit einer Kundenkündigung Stomio 


Frage: Probleme mit einer Kundenkündigung Stomio

Ich habe eine Frage: wo liegt den Rechtsmängel in dem Verbraucherrecht oder in irgendwelcher anderen Rechte, lt. denen die
Dienstleisterfirmen (in diesem Fall: Stromio GmbH Stromanbieter) auf eine "unwirksame Kündigung" (per Fax und per Post auch gesendet) keine Antwort schicken müssen (nur sollten)?

Vor kurzem war etwas interessantes mit mir passiert: Ich habe wegen meines Umzugs Stromio GmbH am Ende März gekündigt. Leider können Sie (wie Verbraucherschutz gesagt hat) diese Kündigung als "unwirksam" berücksichtigen/kennzeichnen, da im AGB einer Frist von 6 Wochen im Falle eines Umzugs steht. Stromio - nach meiner "unwirksamer Kündigung" KEINE Reaktion darüber geschickt, hat aber anstatt eine Bestätigung nur Mahnungen geschickt und droht mir 2mal an, dass "lt. offene Forderungen" sie mir kündigen werden. Endlich hat Stromio GmbH mir gekündigt, ich habe meine offene Forderungen bezahlt (da ich von
meine Seite keine Fehler mehr machen möchte, mit denen später Stromio - falls diese Prozesse vor Gericht geht - missbrauchen/als Argument irgendwas vermeiden könnte) und die Schlussabrechnung (durch meinen ehemaligen Vermieter bestätigt!) mit Einschreiben + Rückschein auch geschickt.

Stromio hat mir 2500 kWh/Jahr vorgeschrieben, stattdessen habe ich 1050 kWh gesamt verbraucht. Das heißt: sie haben deutige Schulden mir zurückbezahlen (im höhe von ca. 240 EUR). Die "offene Forderungen" von Stromio waren leider wirksam lt. AGB, konnte ich dagegen wiedersprechen, aber würde ich damit nicht zu viel gehen. (Für Opfer - in einer ähnlichen Situation zu mir - schreibe ich: bitte AGB detailliert durchlesen und beim Kündigung/Nichtbezahlung aufpassen.

Einer kundefreundlicher Anbieter hätte mir ein Antwort auf meinen Kündigungsbrief geschickt, in denen ich darauf hingewiesen wäre dass lt. AGB beim Umzug die Kündigungsfrist von 6 Wochen ist und ich es behalten muss, sonst die Kündigung sei unwirksam. Stromio ist Kundeunfreundlich, macht nur das Minimum was er machen muss, nichts mehr. Stromio spart auf unsere Kosten und misbraucht damit, dass einige Gesetzmängel dabei sind, kümmert sich nur darum, das Geld der Kunden schnellstmöglich kriegen.)

Meine andere Frage ist: falls Stromio keine oder eine falsche Schlussrechnung schicken wird, kann ich in diesem Fall irgendwie meine offene Forderungen auch zurückzahlen lassen? Ich habe angst davon, dass Stromio - wie ich auf verschidedene Forums gelesen habe - die falsche Schlussrechnung schicken wird, und meine 240 EUR so verloren gehen kann. Welche "Schwerpunkte" sind noch villeicht in dieser Geschichte, mit denen Stromio misbrauchen könnte? Ich möchte - wenn
möglich - für jede weitere Tricks/Betrugen vorbereiten.
 

Antwort von Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

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Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.

Haben Sie auf der Grundlage der geltenden Vertragsbedingungen Ihr Vertragsverhältnis mit dem Anbieter form- und fristgerecht wegen des Umzugs gekündigt, ist der Anbieter auch zur Bestätigung dieser Kündigungserklärung verpflichtet. Haben Sie daher nachweisbar die Kündigung erklärt, ist das Vertragsverhältnis mit Wirkung zu dem in der Kündigungserklärung angegebenen Zeitpunkt auch erloschen. Sie sind dann auch nicht verpflichtet, weitere Zahlungen zu erbingen.

Soweit Sie noch Rückerstattungsansprüche gegen das Unternehmen wegen Vorausleistungen geltend machen können, stehen Ihnen diese Beträge auch zu. Der Anbieter ist verpflichtet, Ihnen eine schlüssige und nachprüfbare Schlussrechnung zu stellen. Anhamd dieser müssen Sie nachvollziehen können, ob Ihnen gegen den Anbieter noch Ansprüche zustehen. Soweit dies der Fall ist, sollten Sie Stromio eine Frist zur Zahlung setzen und zugleich ankündigen, das Sie bei ausbleibender Zahlung den Rechtsweg beschreiten werden.

Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt