Meine Frage zu einem Abo wegen argilistiger Täuschung
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor ca. 1-2 Monaten sprach mich ein junger Mann auf der Straße an, ob ich nicht 2 Monate kostenlos den Stern lesen möchte.
Das Abo würde automatisch enden. Das ganze sei möglich, weil geprüft werden soll, ob die jungen Boten auch wirklich zuverlässig sind.
Am Ende der 2. Monate sollte ich also ein Kärtchen raus schicken und über den Erhalt der Zeitschriften informieren.
Er fragte mich nach meiner Bankverbindung, diese müsse geprüft werden, da ich kein Probeabo haben dürfte, wenn ich noch offeneRechnungen bei dem Verlag hätte.
Naiv wie ich war, habe ich sie raus gegeben. Ebenso meine Personalausweisnummer. Telefonisch sollte ich informiert werden, ob ein Probeabo nach Prüfung der Bankverbindung möglich sei.
Es folgte nie ein Anruf, aber 1 Monat später ein Begrüßungsschreiben für ein 2 jähriges Abo, was nach den 2 kostenlosen Monaten beginnt.
Die Wiederrufsfrist ist natürlich schon vorbei, so lange hat das Schreiben schon auf sich warten lassen.
Telefonisch konnte ich nicht kündigen, ich habe sofort ein Fax raus geschickt. Mittlerweile ist die schriftliche Stellungnahme der Pressevertriebszentrale da: Sie senden mir noch mal den Vertrag zu. "Ich möchte 2 Monate kostenlos sowie weitere 24 Monate gegen Rechnung erhalten." Mündlich wurde etwas anderes besprochen.
Die Unterschrift des Mitarbeiters ist lediglich "Katz". Und ich werde darauf hingewiesen, dass mündliche Nebenabreden von diesen Bestellvertrag ausgeschlossen sind.
Was soll ich jetzt machen? Ich finde es erschreckend, dass ein Verlag wie der des Sterns solche Maßnahmen ergreifen muss, um Abonnenten zu gewinnen.
Ich könnte das so der Geschäftsführung schreiben, die dann wohl oder übel Stellung nehmen muss, auch wenn die Pressevertriebszentrale kein Unternehmen von ihnen ist.
Oder ich könnte noch einmal vergebens auf meine Wiederrufsfrist beharren.
Oder Ich könnte sagen, dass meine Brieftasche zu dieser Zeit geklaut wurde und dass das nicht meine Unterschrift ist und ich den Vertrag noch nie
gesehen habe.
Bitte, was raten sie mir?
Antwort Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg
Schwerpunkt: Verbraucherrecht
Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.
Sie sollten umgehend den Pressevertrieb anschreiben und die Anfechtung des Vertrages wegen arglistiger Täuschung erklären. Man hat Sie bewusst darüber im Unklaren gelassen, dass Sie nicht ein Probeabo abschließen, sondern vielmehr einen regulären Vertrag über den Zeitschriftenbezug eingehen.
Die Täuschungshandlung des Vertriebsmitarbeiters muss sich die Zentrale auch zurechnen lassen, wenn Sie hiervon Kenntnis haben musste. Davon ist aber bei dem Einsatz von so genannten "Drückern" für den Vertrieb bestimmter Produkte oder Dienstleistungen in der Regel auszugehen.
Ein gesetzliches Widerrufsrecht steht Ihnen dagegen nicht zu, denn der Vertrieb der Zeitschrift erfolgte nicht über den Einsatz von Ferntelekommunikationsmitteln, so dass der Vertrag auch nicht in den Anwendungsbereich des Fernabsatzrechtes fällt.
Erklären Sie daher schriftlich und unter ausführlicher Darstellung des Sachverhaltes die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, und versenden Sie dieses Schreiben als Einschreiben mit Rückschein, um den Zugang bei der Vertriebszentrale sicherzustellen.
Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt