Parteilichkeit einer Stadtverwaltung 


Meine Frage:

Ich erbitte mir Rat, wie ich auf eine Anzeige der Stadtverwaltung Büren reagieren kann, die ich für unbegründet halte und die ich, wie sich aus der Historie ergibt, auch als eine reine Willkür der Behörde in Zusammenspiel mit meinem Nachbarn E.
betrachte, der mich seit über 14 Jahren im Verbund mit der Behörde schikaniert . Es geht um eine angebliche Sachbeschädigung des städtischen Grundstücks entlang meinem südlichen Grenzzaun. Ich wurde aufgefordert, den Zustand des  städtischen Grundstücks ante quo bis zum 20.07.2011 wiederherzustellen. Ich habe um Fristverlängerung gebeten, die mir bis 01.08.2011 gewährt wurde.

Zum Sachverhalt im einzelnen:

Der Graben (entlang meines Bretterzaunes) hat schon seit Menschengedenken so oder ähnlich bestanden, wie er jetzt zu sehen ist. Anderslautende Aussagen des Nachbarn E. und der Behörde der Stadt Büren widersprechen der Wahrheit und sind frei erfunden.


Die Behörde widerspricht sich in mehreren Schreiben selbst, in denen sie einmal davon schreibt, ich möchte die an der Grenze auf meinem Grundstück stehenden Bäume zurückschneiden, damit die städtischen Arbeiter den Graben  wiederherstellen könnten. Im letzten Schreiben der Behörde ist die Rede davon, ich hätte jetzt eigenmächtig einen Graben ausgeworfen und somit eine Beschädigung des städtischen Grundstücks herbeigeführt. Das Gegenteil ist richtig. Am 09.08.2010 hat nämlich die durch die Stadt Büren beauftragte Firma Schäpermeier die Grünanlage vor meinem zur Straße hin gelegenen Grundstück mit Erdreich angefüllt, so daß ich nun den unteren Teil meines Bretterzaunes nicht mehr anstreichen und imprägnieren kann und er einer verstärkten Fäulnisbildung durch das angeschüttete Erdreich ausgesetzt ist.

Gegen diese Maßnahme der Stadt habe ich mit meinem Schreiben vom 10.08.2010 Widerspruch eingelegt (siehe Anlage) wie auch gegen die Anbringung von Abschlußplatten aus Beton am Kopfende der Grünanlage (an meiner Toreinfahrt) .Durch die mit einer 20-25cm über das Bodenniveau (gepflasterte Gosse mit abschließenden Gulli/Abflußschacht) hinausragende Betonplatte besteht die Gefahr, daß bei starken Regenfällen oder einer Verstopfung des Gullis sich Wasser aufstaut und über die  Einfahrtkante hinweg sich auf mein tiefer gelegenes Grundstück ergießt. Deshalb hatte ich die Stadt Büren schriftlich auf diese Umstände hingeweisen und Sie um eine Wiederherstellung des vorherigen Status gebeten, andernfalls ich Regreßansprüche geltend machen werde für den Fall von Beschädigungen bzw. Beeinträchtigungen.

Mit Schreiben vom 31.03.2011 hatte ich die Behörde aufgefordert, bis zum 15.04.2011 den von der Behörde widerrechtlich veranlaßten Bodenanhub im Bereich des Zaunes zu entfernen, damit ich mit meinem Anstrich an den unteren Bereich  meines Zaunes gelange. Auf meinen Brief – wie auch auf fast alle anderen, habe ich von der Stadt nicht einmal eine Antwort erhalten. Deshalb habe ich selbst den Boden entfernt und dann prompt eine Anzeige wegen Sachbeschädigung erhalten, zu der ich am 11.07.2011 bei der Polizei gehört wurde.


Die Vertreter der Stadt Büren haben in den meisten Fällen auf meine Eingaben und Briefe nicht reagiert, sie wurden fast ausschließlich nach Anzeigen, Verleumdungen und Falschbehauptungen meines Nachbarn E. tätig – letzterer drohte mir die von der Behörde beabsichtigten Maßnahmen bereits im Vorfeld an, so, dass ich hier von einer Instrumentalisierung der Behörde sprechen möchte, was mit Unparteilichkeit nichts mehr zu tun hat.


Ein anschauliches Gegenbeispiel: seit nunmehr 20 Jahren ragen Bäume, Hecken, Äste und Gestrüpp des Gemeindewaldes etwa 15 Meter auf mein Grundstück hinüber und beeinträchtigen somit seine Benutzbarkeit. Die Stadt sieht trotz meiner  wiederholten Beschwerden keine Notwendigkeit, tätig zu werden. Auch nach Einschaltung des Petionsausschusses NRW ist von dieser Seite noch keine Entscheidung mitgeteilt worden.
 
Von Ihnen würde ich gerne wissen wollen, wie die rechtliche Situation zu würdigen ist und welche rechtlichen Möglichkeiten ich habe, mich gegen die Stadt zu wehren und ggf. einen Prozeß zu führen gegen die Stadt wegen Untätigkeit,  Parteilichkeit und Sachbeschädigung ihrerseits (durch das Anschütten von Boden gegen meinen Holzzaun). Ich denke, eine Dienstaufsichts- oder Fachaufsichtsbeschwerde bringen nicht viel.

(Name des Ratsuchenden liegt uns vor)

 

Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann:

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.

Realistischerweise werden Sie hier entweder Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen müssen, oder Sie erheben zunächst Widerspruch und - soweit dieser zurückgewiesen wird - Anfechtungsklage zum Verwaltungsgericht, um die Aufhebung des Ihnen zugegangenen Bescheids der Stadt zu erreichen.

Eine Strafbarkeit der Stadt wegen Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB dürfte jedenfalls nur dann in Betracht kommen, wenn tatsächlich feststeht, dass als Folge der Aufschüttung Zersetzungserscheinungen an dem Holz eingetreten sind oder einsetzen. Umgekehrt dürfte eine Strafbarkeit Ihrerseits nach § 304 StGB an der Unerheblichkeitsklausel des Absatzes 2 dieser Bestimmung scheitern.

Halten Sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde für nicht aussichtsreich, so sollten Sie zunächst - wie eingangs erwähnt - Widerspruch gegen den behördlichen Bescheid einlegen, der Sie zur Wiederherstellung des status ante quo verpflichtet. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats seit Zugang des Bescheids bei Ihnen zu erheben.

Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie gegen den ablehnenden Widerspruchsbescheid binnen eines Monats seit Zustellung des Widerspruchsbescheids die Anfechtungsklage zum Verwaltungsgericht erheben.

Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt